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{{Hinweis Suizid}}
Das '''Sterbefasten''' (auch: '''FVNF''' für ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit'' oder '''FVET''' für ''Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken'') istwird vielfach als eine humane Form des [[Suizid]]s angesehen. Dabei hört derdie sterbewillige SuizidentPerson nacheinander oder zugleich mit dem Essen und Trinken auf, um das eigene Leben zu beenden. Im englischen Sprachraum wird dafür das Akronym ''VSED '' (Voluntary Stopping of Eating and Drinking)'' verwendet. Sterbefasten ist insofern umstritten, weilals Argumente, mit denen Sterbefastenes aus [[Ethik|ethischen]] und [[Moral|moralischen]] Bedenken abgelehnt wird, den Argumenten gegenüberstehen, die von einem Recht auf [[Selbstbestimmung]] über die Beendigung des eigenen Lebens ausgehen.
 
Diese Art der Selbsttötung kann im Unterschied zu anderen Suizidmethoden während der ersten Zeit abgebrochen werden, ohne bleibende Folgen befürchten zu müssen. Bei konsequenter Durchführung dieses freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit ist – abhängig von Konstitution und Grunderkrankung – in fast drei Vierteln der Fälle innerhalb von 14 Tagen mit dem Tod zu rechnen. In einigen Fällen kann es aber auch länger dauern; vor allem wenn keine tödliche oder schwere Erkrankung vorliegt.<ref name="KNMG Tabelle">KNMG Royal Dutch Medical Association and V&VN Dutch Nurses’ Association Guide: ''Caring for people who consciously choose not to eat and drink so as to hasten the end of life. Empirical data.'' 2015, Tabelle 3.4, S. 17 (englisch)</ref><ref name="Dieter Birnbacher">Dieter Birnbacher: ''[https://hpd.de/artikel/10237 Sterbefasten – eine ethische Bewertung].'' Humanistischer Pressedienst, Oktober 2014.</ref> Empirischen Untersuchungen zufolge ist der Verzicht auf Essen und Trinken bei Sterbenden in der Regel nicht leidvoll, ein längerer [[Sterben|Sterbeprozess]] kann aber zu einer Belastung für Betroffene beziehungsweise auch für deren Angehörige werden.<ref name="Bickhardt und Hanke">J. Bickhardt, R. M. Hanke: [https://www.aerzteblatt.de/archiv/158359/Freiwilliger-Verzicht-auf-Nahrung-und-Fluessigkeit-Eine-ganz-eigene-Handlungsweise ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Eine ganz eigene Handlungsweise.''] In: ''Deutsches Ärzteblatt.'' 111(14), 2014, S. A-590 / B-504 / C-484; abgerufen am 9. Dezember 2014.</ref>
 
== Zum Begriff ==
In der [[Palliativmedizin]] lautet der Begriff „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ bzw. wird dafür die Abkürzung „FVNF“ verwendet. Fachleute kritisieren die Verwendung dieser Abkürzung aus inhaltlichen Gründen. In der klinischen Praxis träten Fälle von Sterbefasten auf, die jeweils in einem der vier Buchstaben nicht zuträfen, etwa wenn ein Patient zwar die Nahrungsaufnahme abbräche, nicht aber die Flüssigkeitszufuhr.<ref>Sabrina Fehn, André Fringer: ''Facetten des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit. Notwendigkeit, Sterbefasten differenzierter zu betrachten.'' In: ''Schweizerische Ärztezeitung'', 98(36), S. 1161–1163; [[doi:10.4414/saez.2017.05863]].</ref>
 
Statt FVNF hat [[Anton van Hooff]] den Parallel-Begriff '''Inedia''' erstmals systematisch benutzt.<ref>Anton van Hooff: ''From autothanasia to suicide. Self-killing in classical antiquity.'' Routledge, London 1990.</ref> In der antiken Literatur findet neben Inedia auch das alt-griechische Gegenstück καρτερία (kartería = Ausdauer) Verwendung. So ist in den Schriften des [[Hippokrates von Kos|Hippokrates]] und des [[Galenus]] vom [[Marasmus]] durch ἀποκαρτερεῖν (apo-kartereîn = hungern, fasten) die Rede.<ref>Hartwin Brandt: ''Am Ende des Lebens. Alter, Tod und Suizid in der Antike.'' Zetemata, Heft 136. München: C.H. Beck 2010. https://books.openedition.org/chbeck/1334</ref> [[Cicero]] berichtet im 1. Buch, Abschnitt 84, seiner „Gespräche in Tusculum“ vom griechischen Philosophen [[Hegesias Peisithanatos|Hegesias]], dem sogenannten Selbstmordprediger. Dabei verwendet Cicero in seinem lateinischen Text zwei Begriffe für das Sterbefasten: in Latein „per inediam“ (durch Nahrungsentzug) und in Griechisch ἀποκαρτερεῖν (apokartereîn = fasten).<ref>Cicero: Vom Wesen der Götter / De natura deorum: Lateinisch – Deutsch (Sammlung Tusculum, übersetzt von Olof Gigon). de Gruyter, Berlin 2011.</ref> Das Reflexiv-Verb zu Inedia lautet: „sich inedieren“.
In der [[Palliativmedizin]] lautet der Begriff „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ bzw. findet dafür die Abkürzung FVNF Verwendung. Fachleute kritisieren die Verwendung dieser Abkürzung aus inhaltlichen Gründen. In der klinischen Praxis träten Fälle von Sterbefasten auf, die jeweils in einem der vier Buchstaben nicht zuträfen, etwa wenn ein Patient zwar die Nahrungsaufnahme abbräche, nicht aber die Flüssigkeitszufuhr.<ref>Sabrina Fehn und Andé Fringer: A ''Facetten des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit. Notwendigkeit, Sterbefasten differenzierter zu betrachten.'' In: Schweizerische Ärztezeitung; 98(36), 1161–1163 {{DOI|10.4414/saez.2017.05863}}</ref>
 
Statt FVNF hat [[Anton van Hooff]] den Parallel-Begriff '''Inedia''' erstmals systematisch benutzt.<ref>Anton van Hooff; ''From autothanasia to suicide. Self-killing in classical antiquity.'' London: Routledge 1990.</ref> In der antiken Literatur findet neben Inedia auch das alt-griechischen Gegenstück kαρτερία (kartería = Ausdauer) Verwendung. So ist in den Schriften des [[Hippokrates von Kos|Hippokrates]] und des [[Galenus]] vom [[Marasmus]] durch ἀποκαρτερἐιν (àpo-karteréin = hungern, fasten) die Rede.<ref>Hartwin Brandt: ''Am Ende des Lebens. Alter, Tod und Suizid in der Antike.'' Zetemata, Heft 136. München: C.H. Beck 2010. http://books.openedition.org/chbeck/1334</ref> [[Cicero]] berichtet im 1. Buch, Abschnitt 84, seiner „Gespräche in Tusculum“ vom griechischen Philosophen [[Hegesias]], dem sog. Selbstmordprediger. Dabei verwendet Cicero in seinem lateinischen Text zwei Begriffe für das Sterbefasten: in Latein „per inediam“ (durch Nahrungsentzug) und in Griechisch ἀποκαρτερἐιν (ápokarterèin = fasten).<ref>Cicero: Vom Wesen der Götter / De natura deorum: Lateinisch - Deutsch (Sammlung Tusculum , übersetzt von Olof Gigon). Berlin: de Gruyter 2011.</ref> Das Reflexiv-Verb zu Inedia lautet: „sich inedieren“.
 
Im religiösen Bereich wird das Verfahren als ''Inedia prodigiosa'' oder [[Anorexia mirabilis]] beschrieben. Im Englischen wird Inedia als Fachbegriff für das esoterische oder religiöse, lebenslange Fasten, manchmal auch ohne Wasserzufuhr benutzt. Hier wird als Lebensquelle oft eine [[Lichtnahrung]] oder ein göttliches Wunder behauptet. Inedia ist auch beim [[Senizid]] eine Methode für alte Menschen, um im Opfertod still aus dem Leben zu scheiden.
 
== Hintergrund ==
Es gehört zum [[Sterben|Sterbeprozess]], dass häufig zunächst die Nahrungs- und später auch die Flüssigkeitsaufnahme reduziert und dann ganz eingestellt werden.<ref>C. Rayment, J. Ward: ''Care of the dying patient in hospital.'' In: ''Br J Hosp Med, London.'' 8, 2011, S. 451–455.</ref> Die Aufnahme von auch nur geringen Mengen Flüssigkeit, beispielsweise bei der Medikamenteneinnahme, verzögert das Sterben.<ref>[https://www.patientenverfuegung.de/pv/PDF%20Dateien/Terman-Interview5.pdf Stanley A. Terman (Medical und Executive Director bei Caring Advocates) im Interview, S. 8.] (PDF) patientenverfuegung.de; abgerufen am 9. Dezember 2014.</ref><ref name="KNMG Tabelle" /> [[Boudewijn Chabot]] und Christian Walther zufolge könne man bei ausreichender Flüssigkeitszufuhr durch Trinken viele Wochen auf Nahrung verzichten, ohne dadurch den Tod herbeizuführen.<ref name="Boudewijn Chabot & Christian Walther">Boudewijn Chabot, Christian Walther: ''Ausweg am Lebensende.'' 2012, S. 49.</ref> Sterbefasten beruht auf einer bewussten, freiwilligen Entscheidung. Es kann zumindest in der ersten Woche wieder beendet werden, ohne dass mit bleibenden Schäden zu rechnen ist, während andere Selbsttötungsmethoden meist den sofortigen Tod nach sich ziehen oder beim Überleben zu zum Teil massiven Einschränkungen führen können.<ref name="Boudewijn Chabot & Christian Walther" />
 
Bei konsequenter Durchführung dieses freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit ist – &nbsp;abhängig von Konstitution und Grunderkrankung &nbsp;– in fast drei Vierteln der Fälle innerhalb von 14 Tagen mit dem Tod zu rechnen. In einigen Fällen kann es aber auch länger dauern; vor allem wenn keine tödliche oder schwere Erkrankung vorliegt.<ref name="KNMG Tabelle">KNMG Royal Dutch Medical Association and V&VN Dutch Nurses’ Association Guide: ''Caring for people who consciously choose not to eat and drink so as to hasten the end of life. Empirical data.'' 2015, Tabelle 3.4, S. 17 (englisch).</ref><ref name="Dieter Birnbacher">Dieter Birnbacher: ''[https://hpd.de/artikel/10237 ''Sterbefasten – eine ethische Bewertung].''.] Humanistischer Pressedienst, Oktober 2014.</ref> Empirischen Untersuchungen zufolge ist der Verzicht auf Essen und Trinken bei Sterbenden in der Regel nicht leidvoll, ein längerer [[Sterben|Sterbeprozess]] kann aber zu einer Belastung für Betroffene beziehungsweise auch für deren Angehörige werden.<ref name="Bickhardt und Hanke">J. Bickhardt, R. M. Hanke: [https://www.aerzteblatt.de/archiv/158359/Freiwilliger-Verzicht-auf-Nahrung-und-Fluessigkeit-Eine-ganz-eigene-Handlungsweise ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Eine ganz eigene Handlungsweise.''] In: ''[[Deutsches Ärzteblatt]]'', 2014, 111(14), S. A-590 / B-504 / C-484; abgerufen am 9. Dezember 2014.</ref>
 
Von Außenstehenden wird das Sterben durch konsequentes Vermeiden einer Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme überwiegend als sanfter Vorgang empfunden. Eine Befragung von Pflegend*innen_XPflegenden aus [[Hospiz]]- und Palliativeinrichtungen 2001 in [[Oregon]], die ein solches Sterben begleitet hatten, ergab, dass sie den Sterbeprozess im Durchschnitt als sehr gut und friedlich erlebt hatten.<ref>Ralf J. Jox: ''Sterben lassen – Über Entscheidungen am Ende des Lebens.'' rororo, Reinbek 2013, S. 197.</ref> In den Fragebögen für die 126 Krankenschwestern waren unterschiedliche Kategorien („suffering, pain, peacefulness“) abgefragt worden. Insgesamt beurteilten sie auf einer Punkteskala von null bis neun („schrecklich“ bis „friedlich“) den letzten halben Monat des individuellen Sterbeverlaufs mit acht Punkten.<ref>Linda Ganzini, Elizabeth Goy u. &nbsp;a.: [http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMsa035086#t=article ''Nurses'Nurses’ Experiences with Hospice Patients Who Refuse Food and Fluids to Hasten Death.''] In: ''[[The New England Journal of Medicine]].'', 24. Juli 2003.</ref>
 
Eine ''[[Frankfurter Allgemeine Zeitung|FAZ]]''-Rezension des Buches ''Ausweg am Lebensende: Sterbefasten'' von Chabot und Walther setzt sich hingegen kritisch mit dem propagierten Konzept des sogenannten Sterbefastens auseinander: So seien „Magersüchtige und [[Hungerstreik]]ende“ gemäß dem Buch vom Sterbefasten ausgenommen, da das Konzept „für junge Menschen unerträgliche Qualen bedeute“, während den „Alten“ ein Sterben angeboten werde, welches „nicht ganz frei von Leiden“ sei.<ref>[https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/sterberatgeber-heilsterben-11826770.html ''Heilsterben.''] [[Frankfurter Allgemeine Zeitung|FAZ.net]], 20. Juli 2012.</ref>
Menschen entscheiden sich für diesen Weg in unterschiedlichen Situationen, beispielsweise aufgrund hoher erkrankungsbedingter Symptomlast oder weil das weitere Leben aus anderen Gründen nur noch eine Last für sie oder ihre Angehörigen zu sein scheint. Da solche Sterbewünsche auch unter einer therapierbaren oder vorübergehenden psychischen Beeinträchtigung auftreten können, ist es für potenzielle Unterstützer ethisch wie strafrechtlich geboten, zu überprüfen, ob eine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit vorliegt.
 
Eine ''[[Frankfurter Allgemeine Zeitung|FAZ]]''-Rezension des Buches ''Ausweg am Lebensende: Sterbefasten'' von Chabot und Walther setzt sich hingegen kritisch mit dem propagierten Konzept des sogenannten Sterbefastens auseinander: So seien „Magersüchtige und [[Hungerstreik]]ende“ gemäß dem Buch vom Sterbefasten ausgenommen, da das Konzept „für junge Menschen unerträgliche Qualen bedeute“, während den „Alten“ ein Sterben angeboten werde, welches „nicht ganz frei von Leiden“ sei.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/sterberatgeber-heilsterben-11826770.html ''Heilsterben.''] ''faz.net'', 20. Juli 2012.</ref>
 
== Voraussetzungen ==
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Wenn dem Körper keine Nahrung zugeführt wird, kommt es nach ein bis zwei Tagen zum sogenannten [[Hungerstoffwechsel]], bei dem so wenig Energie wie möglich verbraucht wird. Gleichzeitig legt sich das Hungergefühl. Die Eiweiß- und Fettreserven des Körpers werden allmählich aufgelöst; es kommt zum Muskelschwund. Bei diesen Stoffwechselvorgängen bilden sich [[Ketonkörper]] wie [[Aceton]]. Bei längerem Fasten schüttet der Körper [[Endorphine]] aus, was das Hungern erträglicher macht und zu euphorischen Gefühlszuständen führen kann. Pro Tag verlieren Fastende im Durchschnitt etwa 400 Gramm Gewicht; anfangs vor allem Wasser, später dann Eiweiß (und damit Muskelsubstanz).
 
Bei Verzicht auf die zum Erhalt der Stoffwechselfunktionen nötigen ca. 25&nbsp;ml Wasser pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag kommt es zur [[Exsikkose|Austrocknung]], die sich ab einem Wasserverlust von drei Prozent als Durst äußert. Ab ca. zehn Prozent können Sprach- und Gangstörungen auftreten. Eine gute Mund- und Schleimhautpflege, z.&nbsp;B. durch halbstündiges Mundausspülen, kann Symptome wie Durstgefühl und [[Mundtrockenheit]] (Xerostomie) lindern. Hingegen führt eine Flüssigkeitszufuhr über eine Infusion nicht zwangsläufig zu einer Minderung des Durstgefühls.<ref>F. Oehmichen u. &nbsp;a.: [{{Webarchiv |url=https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/073_D_Ges_fuer_Ernaehrungsmedizin/073-Ethik_Recht_S3_Klinische_Ern%C3%A4hrung_2013-08.pdf |text=''Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)&nbsp;– Ethische und rechtliche Gesichtspunkte der Künstlichen Ernährung.'']. |format=PDF |wayback=20180417200212 |archiv-bot=2023-01-15 11:38:31 InternetArchiveBot}} In: ''Aktuel Ernahrungsmed.'' 38, 2013, S. 112–117, Abschnitt 4.3,; abgerufen am 9. Dezember 2014.</ref>
 
Schwerkranke, deren Immunsystem durch die Erkrankung oder deren Behandlung (z.&nbsp;B. [[Zytostatikum|Therapie mit Zytostatika]]) beeinträchtigt ist, neigen zusätzlich zu Entzündungen und Pilzinfektionen wie [[Mukositis]] und [[Kandidose|Soor]]. Durch die Austrocknung haben die Nieren zu wenig Flüssigkeit, um ihre Ausscheidungsfunktion aufrechtzuerhalten. Es kommt zum [[akutesAkutes Nierenversagen|akuten Nierenversagen]] mit einer Erhöhung des [[Harnstoff]]s im Blut, was mit der Zeit schläfrig macht. Der Tod tritt dann in der Regel im Schlaf durch [[Herzstillstand]] ein.
 
=== Weitere Symptome ===
Wie häufig auch beim krankheitsbedingten Sterben, treten bei fortschreitender Abmagerung und Austrocknung ([[Exsikkose]], [[Dehydrierung]]) weitere Symptome auf. Dazu zählt zunehmende Schwäche, die letztendlich in die [[Bettlägerigkeit]] führt, mit den damit einhergehenden Risiken des [[Dekubitus|Wundliegens]] und von [[Kontraktur]]en. Beim Aufstehen kommt es vermehrt zu einem Schwindelgefühl ([[Orthostase]]), da sich der Blutkreislauf auf die wichtigen Organe zurückzieht und die periphere Durchblutung nachlässt. Füße, Arme und Hände werden kalt und können sich verfärben, insbesondere die Beine erscheinen „marmoriert“. Die Urinmenge ist reduziert ([[Oligurie]]), die Kontrolle über die Ausscheidung geht eventuell verloren ([[Harninkontinenz|Inkontinenz]]); in selteneren Fällen kommt es zu schmerzhaftem [[Harnverhalt]], was durch Anlage eines [[Blasenkatheter]]s behoben werden kann.
 
Müdigkeit und Teilnahmslosigkeit steigern sich bis zur [[Apathie]], Schlafphasen werden häufiger und verlängern sich ([[Somnolenz]]), die seltener werdenden Wachphasen können von Verwirrtheit und Unruhe geprägt sein.<ref>M. Kern, F. Nauck: ''Letzte Lebensphase.'' In: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (Hrsg.): ''Handreichung Palliative Care und Hospizarbeit.'' Stand 11/2006</ref> Daneben können, vor allem im Zusammenhang mit fieberhaften Infektionen, [[Muskelkrampf|Muskelkrämpfe]] auftreten.<ref>Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.): [https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-037l_S1_Crampi_Muskelkrampf_2017-05.pdf ''Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie – Crampi/Muskelkrampf.''] (PDF) September 2016, S. 4.</ref>
 
Diese Symptome lassen sich in der Regel durch [[palliativmedizin]]ische und -[[Palliativpflege|pflegerische]] Therapie und Unterstützung lindern. Andere Symptome beruhen auf eventuell vorhandenen Grunderkrankungen und müssen unter Umständen entsprechend weiter [[palliativ]] behandelt werden.
 
== Ethische Bewertungen und gesellschaftliche Akzeptanz ==
Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit ist unabhängig von der Hilfe anderer und gilt meist als eine Form der unnatürlichen Selbsttötung oder des passiven Senizids.<ref>Dieter Birnbacher: ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit = „passiver“ Suizid - was folgt?'' In: Michael Coors, Alfred Simon, Bernd Alt-Epping (Hrsg.): ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit.'' Stuttgart: Kohlhammer 2019.</ref>. Von anderer Seite wird geltend gemacht, dass es sich um keinen gewalttätigen Suizid, sondern um eine autonome, gewaltfreie und natürliche Tötungsart ''sui generis'' handelt.<ref>J. Bickhardt, R. M. Hanke: Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Eine ganz eigene Handlungsweise. In: ''[[Deutsches Ärzteblatt.]]'', 2014, 111(14), 2014, S. A-590 / B-504 / C-484.</ref><ref>Oliver Tolmein: ''Warum der Freiwillie Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit nicht als SelbstötungSelbs<!--t?-->tötung im Sinne des § &nbsp;217 StGB zu sehen ist.'' In: Michael Coors et al. (Hrsg.): ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit.'' Stuttgart: Kohlhammer, Stuttgart 2019.</ref> Die Zuordnung des Sterbefastens zum ''unnatürlichen'' passiven Suizid oder zu einer ''natürlichen'' Selbsttötung oder dritten Art der SelbstötungSelbsttötung ''sui generis'' ist von weitreichender Bedeutung für die Behandlung des Toten, etwa weil bei einem ''unnatürlichen'' Tod die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, mit den entsprechend belastenden Folgen für die Angehörigen.
 
Hintergrund ist, dass der Verzichtende sein nahendes Lebensende akzeptiert oder aber eine dezidierte Suizidabsicht verfolgt. Abhängig davon fällt das Geschehen unter ''Begrenzung lebenserhaltender Maßnahmen'' oder unter den Aspekt der [[Suizidhilfe]]. Die Arbeitsgruppe „Ethik am Lebensende“ in der Akademie für Ethik in der Medizin e.&nbsp;V. (AEM) plädiert, ungeachtet der Zuordnung im Einzelfall, für die Anwendung derselben Entscheidungskriterien, die für die Suizidhilfe erarbeitet wurden.<ref>G. Neitzke, M. Coors, W. Diemer, P. Holtappels, J. F. Spittler, D. Wördehoff: ''Empfehlungen zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidhilfe.'' Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg 2013. [[doi:10.1007/s00481-013-0256-6]]</ref> Das Sterbefasten kann als passiver Suizid eingestuft werden, da dabei keine aktive Handlung ausgeführt wird. Es ist ein autonomes Gestalten des Sterbeprozesses, das im Unterlassen der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme besteht.<ref name="Dieter Birnbacher" />
 
Das gesellschaftliche Verhältnis zu Themen der [[Sterbehilfe]] ist gespalten;<ref>S. Schäfer: ''Fasten als letzte Lösung.'' In: ''[[Die Zeit online.]]'', Nr. 16, /2014, S. 1. [httphttps://www.zeit.de/2014/16/sterbefasten-natuerlicher-suizid (www.zeit.de], abgerufen am 9. Dezember 2014)</ref> ebenso besteht kein Konsens darüber, wie frei der [[Freier Wille|freie Wille]] wirklich ist und wie die Forderung nach [[Autonomie]] in diesem Zusammenhang zu bewerten ist. <!--Während es in der [[Hospizbewegung]] und der [[Palliativmedizin]] bekannt und akzeptiert ist, dass ein sterbender Mensch zunächst auf das Essen und im weiteren Verlauf auch auf das Trinken verzichtet, wird es von Laien, aber auch von manchen Ärzten und Pflegekräften fälschlicherweise mit [[Verhungern]] und [[Verdursten]] assoziiert.-->
 
== Rechtliche Einordnung und Positionen ==
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Hilfreich ist das Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung und einer dokumentierten Modifizierung der Garantenpflicht. Letzteres, um den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung abweisen zu können, der gelegentlich erhoben wird, wenn der Fastende am Ende das Bewusstsein verliert.
 
Bis 2015 handelte ein Arzt, der einen Patienten beim Sterbefasten palliativmedizinisch betreut, im Einklang mit deutschem Recht und seiner Standesethik, denn er trägt nicht zum Sterben bei, sondern begleitet das Sterben. In den 2011 von der Bundesärztekammer novellierten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung heißt es:
{{Zitat
|Text=Das Sterben darf ‚durchdurch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ermöglicht werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Dies gilt auch für die künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
|ref=<ref>F. Nauck, Ch. Ostgathe, L. Radbruch: ''Ärztlich assistierter Suizid: Hilfe beim Sterben – keine Hilfe zum Sterben.'' In: ''[[Deutsches Ärzteblatt]].'', 2014, 111(3), 2014, S. A-67 / B-61 / C-57]. [https://www.aerzteblatt.de/archiv/152921/Aerztlich-assistierter-Suizid-Hilfe-beim-Sterben-keine-Hilfe-zum-Sterben (aerzteblatt.de] abgerufen am 3. Dezember 2014.</ref>}}
=== Kontroverse um §&nbsp;217 StGB ===
Seit dem 10. Dezember 2015, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung,<ref>{{BGBl|2015 I S. 2177}}</ref> war jedoch mit §&nbsp;217 StGB die zuvor straffreie Förderung der Selbsttötung eines Dritten unter Strafe gestellt worden, soweit dies geschäftsmäßig geschehe. Die strafrechtliche Wissenschaft kommt überwiegend zu dem Ergebnis, dass damit eine geschäftsmäßige Hilfe beim Sterbefasten durch Hospize, Pflegeheime und Ärzte strafbewehrt und rechtswidrig war.<ref>[[Frank Saliger]]: ''StGB §&thinsp;217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung.'' In: U. Kindhäuser, U. Neumann, H.-U. Paeffgen (Hrsg.): ''Strafgesetzbuch'' (= ''NomosKommentar''). 5. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2017, Rn. 31.</ref><ref>[[Torsten Verrel]]: ''Suizidbeihilfe – geschäftsmäßig verboten, im Einzelfall erlaubt? Kritische Anmerkungen zu §&nbsp;217 StGB.'' In: ''[[Gesundheit und Pflege]]'', 2016, S. 45, 48.</ref> Eine konsequente Umsetzung dieser Interpretation würde nach Ansicht des Rechtstheoretikers Eric Hilgendorf „die Hospiz- und Palliativarbeit im bisherigen Sinne unmöglich machen“.<ref>Eric Hilgendorf: ''Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 23. September 2015.'' S. 14. [https://www.bundestag.de/blob/387792/03e4f59272142231bb6fdb24abe54437/hilgendorf-data.pdf (bundestag.de] (PDF; 0,5&nbsp;MB) abgerufen am 8. August 2017)</ref> Die [[Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin]] (DGP) sah im §&nbsp;217 hingegen keine Gefahr für die Palliativversorgung; würden bestimmte Behandlungsmaßnahmen beendet, sei das „zwar auch eine Form der ‚Sterbehilfe‘“, in erster Linie stellten sie aber einen „Abbruch einer vom Patientenwillen nicht mehr getragenen ärztlichen Behandlung dar“; das „sogenannte Sterbefasten […] medizinisch zu begleiten – und gegebenenfalls die erforderliche Basisversorgung zur Linderung von Durst- und Hungergefühlen zu leisten“, sei ebenfalls keine strafbare Handlung gewesen. Die behandelnden Ärzte unterließen hier eine „[…] ausdrücklich abgelehnte medizinische Behandlung (Ernährung über Sonde oder durch Infusionslösungen). Es werde keine Beihilfe zum Suizid geleistet, sondern es würden insbesondere belastende Symptome gelindert.“<ref>{{Webarchiv |url=https://www.dgpalliativmedizin.de/startseite/deutsche-gesellschaft-fuer-palliativmedizin-betont-217-ist-keine-gefahr-fuer-die-palliativversorgung.html |text=''Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) unterstreicht: §&nbsp;217 ist keine Gefahr für die Palliativversorgung!'' dgpalliativmedizin.de, 17. Februar 2017 |wayback=20170808195247}}; abgerufen am 8. August 2017.</ref><br />Zum Umgang mit geäußerten Sterbewünschen von Patienten empfahl die DGP unter anderem, den freiwilligen Verzicht auf Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme dem Patienten als „mögliche Alternative“ zuzugestehen.<ref>''Ärztlich assistierter Suizid – Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.'' Januar 2014, S. 11–12. [https://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/140128_%C3%A4rztsuizid_online.pdf dgpalliativmedizin.de] (PDF; 0,3&nbsp;MB)</ref>
 
Der §&nbsp;217 StGB wurde durch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 26. Februar 2020 für verfassungswidrig und somit für [[nichtig]] erklärt.<ref>{{Internetquelle |autor=2 Senat Bundesverfassungsgericht |url=https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html |titel=Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig |datum=2020-02-26 |sprache=de |abruf=2020-02-27}}</ref>
Seit dem 10. Dezember 2015, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung,<ref>{{BGBl|2015 I S. 2177}}</ref> wurde jedoch mit § 217 StGB die zuvor straffreie Förderung der Selbsttötung eines Dritten unter Strafe gestellt, soweit dies geschäftsmäßig geschehe. Die strafrechtliche Wissenschaft kommt überwiegend zu dem Ergebnis, dass damit eine geschäftsmäßige Hilfe beim Sterbefasten durch Hospize, Pflegeheime und Ärzte strafbewehrt und rechtswidrig ist.<ref>[[Frank Saliger]]: ''StGB §&thinsp;217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung.'' In: U. Kindhäuser, U. Neumann, H.-U. Paeffgen (Hrsg.): ''Strafgesetzbuch.'' (= ''NomosKommentar''). 5. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2017, Rn. 31.</ref><ref>[[Torsten Verrel]]: ''Suizidbeihilfe – geschäftsmäßig verboten, im Einzelfall erlaubt? Kritische Anmerkungen zu § 217 StGB.'' In: ''[[Gesundheit und Pflege]].'' 2016, S. 45, 48.</ref> Eine konsequente Umsetzung dieser Interpretation würde nach Ansicht des Rechtstheoretikers Eric Hilgendorf „die Hospiz- und Palliativarbeit im bisherigen Sinne unmöglich machen“.<ref>Eric Hilgendorf: ''Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 23. September 2015.'' S. 14. [https://www.bundestag.de/blob/387792/03e4f59272142231bb6fdb24abe54437/hilgendorf-data.pdf (bundestag.de] abgerufen am 8. August 2017)</ref> Die [[Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin]] (DGP) sieht im § 217 hingegen keine Gefahr für die Palliativversorgung; würden bestimmte Behandlungsmaßnahmen beendet, sei das „zwar auch eine Form der ‚Sterbehilfe‘“, in erster Linie stellten sie aber einen „Abbruch einer vom Patientenwillen nicht mehr getragenen ärztlichen Behandlung dar“; das „sogenannte Sterbefasten […] medizinisch zu begleiten – und gegebenenfalls die erforderliche Basisversorgung zur Linderung von Durst- und Hungergefühlen zu leisten“, sei ebenfalls keine strafbare Handlung. Die behandelnden Ärzte unterließen hier eine „[…] ausdrücklich abgelehnte medizinische Behandlung (Ernährung über Sonde oder durch Infusionslösungen). Es werde keine Beihilfe zum Suizid geleistet, sondern es würden insbesondere belastende Symptome gelindert.“<ref>{{Webarchiv|url=https://www.dgpalliativmedizin.de/startseite/deutsche-gesellschaft-fuer-palliativmedizin-betont-217-ist-keine-gefahr-fuer-die-palliativversorgung.html |wayback=20170808195247 |text=''Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) unterstreicht: § 217 ist keine Gefahr für die Palliativversorgung!'' dgpalliativmedizin.de, 17. Februar 2017 }}; abgerufen am 8. August 2017.</ref><br />Zum Umgang mit geäußerten Sterbewünschen von Patienten empfiehlt die DGP unter anderem, den freiwilligen Verzicht auf Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme dem Patienten als „mögliche Alternative“ zuzugestehen.<ref>''Ärztlich assistierter Suizid – Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.'' Januar 2014, S. 11–12. [http://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/140128_%C3%A4rztsuizid_online.pdf (dgpalliativmedizin.de)]</ref>
 
=== Position der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ===
Der § 217 StGB wurde durch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 26. Februar 2020 für verfassungswidrig und somit für [[nichtig]] erklärt.<ref>{{Internetquelle |autor=2 Senat Bundesverfassungsgericht |url=https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html |titel=Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig |datum=2020-02-26 |abruf=2020-02-27 |sprache=de}}</ref>
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin legte 2019 ein Positionspapier zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) vor. Darin wird der Standpunkt vertreten, dass FVET nicht als Suizid, aber auch nicht als Therapieverzicht zu bewerten sei. Essen und Trinken seien keine Behandlungen im medizinischen Sinne, damit wäre auch der FVET kein Unterlassen der
Behandelnden.<ref>[https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/stellungnahmen/DGP_Positionspapier_Freiwilliger_Verzicht_auf_Essen_und_Trinken%20.pdf ''Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken''.] (PDF; 0,2&nbsp;MB) Dgpalliativmedizin.de, Stand 7. Februar 2019, S. 5; abgerufen am 10. Januar 2024.</ref> Der FVET wird eher als eigene Handlungskategorie ([[Sui generis]]) betrachtet.<ref>[https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/stellungnahmen/DGP_Positionspapier_Freiwilliger_Verzicht_auf_Essen_und_Trinken%20.pdf ''Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken''.] (PDF; 0,2&nbsp;MB) Dgpalliativmedizin.de, Stand 7. Februar 2019, S. 2; abgerufen am 10. Januar 2024.</ref> Die Inhalte des Positionspapiers beschränkten sich aber auf Patienten mit „lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden“ Erkrankungen und seien „nicht ohne weiteres auf andere Gruppen übertragbar, zum Beispiel auf alte, multimorbide oder gebrechliche Menschen ohne schwere Erkrankungen oder gesunde Menschen, die des Lebens müde sind.“ Ein schwerkranker Mensch, der durch Verzicht auf Essen und Trinken seinen Tod herbeiführen möchte, sollte nicht gegen seinen Willen ernährt werden.<ref>[https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/stellungnahmen/DGP_Positionspapier_Freiwilliger_Verzicht_auf_Essen_und_Trinken%20.pdf ''Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken''.] (PDF; 0,2&nbsp;MB) Dgpalliativmedizin.de, Stand 7. Februar 2019, S. 3; abgerufen am 10. Januar 2024.</ref>
 
== Kirchliche Einordnungen und Positionen ==
Die [[römisch-katholische Kirche]] bezeichnet den Suizid als eine schwere Verfehlung sowohl gegen die Eigenliebe als auch die Nächstenliebe. Zudem stehe er im Widerspruch gegen die Liebe Gottes, da der Mensch verpflichtet sei, sein Leben dankbar entgegenzunehmen und zu bewahren. Der Mensch sei nur Verwalter, nicht Eigentümer des anvertrauten Lebens, er dürfe darüber nicht verfügen. Die freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstoße gegen das sittliche Gesetz.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM |text=Katechismus der Katholischen Kirche KKK, 2280–2283 |wayback=20141231060800 |archiv-bot=2024-05-17 07:31:10 InternetArchiveBot}}</ref>
 
Anlässlich der Debatte über die Gesetzesinitiative zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung äußerte sich der Rat der [[Evangelische Kirche in Deutschland|Evangelischen Kirche in Deutschland]] im November 2012 dahingehend, dass die Selbsttötung eines Menschen aus christlicher Perspektive grundsätzlich abzulehnen sei, weil das Leben als eine Gabe verstanden werde, über die der Mensch nicht eigenmächtig verfügen solle. Allerdings schließe „die generelle Ablehnung nicht aus, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können“, die ein Außenstehender nicht ermessen könne und die es zu respektieren gelte.<ref>''Wenn Menschen sterben wollen – Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung.'' [https://www.ekd.de/ekd_texte_97_3.htm (www.ekd.de)]</ref> Jede Form organisierter Suizidbeihilfe sei allerdings abzulehnen.<ref>''Jede Form organisierter Suizidbeihilfe ist abzulehnen!'' [https://www.ekd.de/pm249_2012_suizidbeihilfe_ist_abzulehnen.htm (www.ekd.de)]</ref>
Die [[römisch-katholische Kirche]] bezeichnet den Suizid als eine schwere Verfehlung sowohl gegen die Eigenliebe als auch die Nächstenliebe. Zudem stehe er im Widerspruch gegen die Liebe Gottes, da der Mensch verpflichtet sei, sein Leben dankbar entgegenzunehmen und zu bewahren. Der Mensch sei nur Verwalter, nicht Eigentümer des anvertrauten Lebens, er dürfe darüber nicht verfügen. Die freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstoße gegen das sittliche Gesetz.<ref>[http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM Katechismus der Katholischen Kirche KKK, 2280–2283]</ref>
 
Anlässlich der Debatte über die Gesetzesinitiative zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung äußerte sich der Rat der [[Evangelische Kirche in Deutschland|Evangelischen Kirche in Deutschland]] im November 2012 dahingehend, dass die Selbsttötung eines Menschen aus christlicher Perspektive grundsätzlich abzulehnen sei, weil das Leben als eine Gabe verstanden werde, über die der Mensch nicht eigenmächtig verfügen solle. Allerdings schließe „die generelle Ablehnung nicht aus, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können“, die ein Außenstehender nicht ermessen könne und die es zu respektieren gelte.<ref>''Wenn Menschen sterben wollen – Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung.'' [http://www.ekd.de/EKD-Texte/ekd_texte_97_3.html (www.ekd.de)]</ref> Jede Form organisierter Suizidbeihilfe sei allerdings abzulehnen.<ref>''Jede Form organisierter Suizidbeihilfe ist abzulehnen!'' [http://www.ekd.de/presse/pm249_2012_suizidbeihilfe_ist_abzulehnen.html (www.ekd.de)]</ref>
 
== Literatur ==
<!--Neueste zuerst-->
* J. Zimmermann, R. Zimmermann: ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) – Ein Sonderfall des Assistierten Suizids? Begleitung des Sterbefastens: Rechtliche Beurteilung und ethisch-diakonische Implikationen''. In: Matthias Pulte, Josef Ruthig (Hrsg.): ''Assistierter Suizid. Ethische Fragen und rechtliche Entwicklungen angesichts fortschreitend pluralisierender Lebenswelten''. Echter, Würzburg 2022, ISBN 978-3-429-05668-1, S.&nbsp;211–255.
* Boudewijn Chabot, Christian Walther: ''Ausweg am Lebensende: Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken.'' 5., aktualisierte Auflage. Reinhardt, München 2017, ISBN 978-3-497-02706-4.
* MichaelP. CoorsKaufmann, AlfredM. SimonTrachsel, Bernd Alt-Epping (HrsgCh.) Walther: ''FreiwilligerSterbefasten – Fallbeispiele zur Diskussion über den Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit''. Medizinische2. und pflegerische Grundlagen – ethischeerweiterte und rechtlicheaktualisierte BewertungenAuflage.'' Kohlhammer, Stuttgart 20192022, ISBN 978-3-17-034194042415-49.
* ChristianeB. zurChabot, Ch. NiedenWalther: ''SterbefastenAusweg am Lebensende: FreiwilligerSelbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf NahrungEssen und Flüssigkeit. Eine FallbeschreibungTrinken.'' Mabuse6., Frankfurtaktualisierte amAuflage. Reinhardt, MainMünchen 20162021, ISBN 978-3-86321497-28702706-24.
* JM. BickhardtCoors, RA. MSimon, B. Hanke:Alt-Epping [https(Hrsg.)://www.aerzteblatt.de/archiv/158359/Freiwilliger-Verzicht-auf-Nahrung-und-Fluessigkeit-Eine-ganz-eigene-Handlungsweise ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit:. EineMedizinische ganzund eigenepflegerische Handlungsweise.'']Grundlagen In: ''[[Deutschesethische und Ärzteblatt]]rechtliche Bewertungen.'' 111(14)Kohlhammer, 2014Stuttgart 2019, S.ISBN A978-590 / B3-504 / C17-034194-4844.
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* J. Bickhardt, R. M. Hanke: [https://www.aerzteblatt.de/archiv/158359/Freiwilliger-Verzicht-auf-Nahrung-und-Fluessigkeit-Eine-ganz-eigene-Handlungsweise ''Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Eine ganz eigene Handlungsweise.''] In: ''[[Deutsches Ärzteblatt]]'', 2014, 111(14), S. A-590 / B-504 / C-484.
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* JudithJ. K. Schwarz: [httphttps://onlinewww.liebertpub.com/doi/pdfplus/10.1089/jpm.2007.0027 ''Exploring the Option of Voluntarily Stopping Eating and Drinking within the Context of a Suffering Patient'sPatient’s Request for a Hastened Death.''] In: ''Journal of Palliative Medicine.'', Dezember 2007, Vol. 10, No. 6, Dezember 2007, S. 1288–1297.
* StanleyS. A. Terman: ''The Best Way to Say Goodbye: A Legal Peaceful Choice At the End of Life.'' 2007, ISBN 978-1-933418-03-2.
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== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
* {{Internetquelle
* {{Internetquelle |url=http://www.medienprojekt-wuppertal.de/v_184 |titel=Sterbefasten – Freiheit zum Tod |hrsg=Medienprojekt Wuppertal |datum=2013 |kommentar=Filmdokumentation |abruf=2020-02-26 |abruf-verborgen=1}}
|url=https://www.sterbefasten.org/index.php
* {{Internetquelle |autor=[[Dieter Birnbacher]] |url=https://hpd.de/artikel/10237 |titel=Sterbefasten – eine ethische Bewertung |werk=[[Humanistischer Pressedienst|hpd.de]] |datum=2014-10-08 |abruf=2020-02-26 |abruf-verborgen=1}}
|titel=Webseite „Sterbefasten“
* {{Internetquelle |url=https://www.dyingwishmedia.com/ |titel=Dying Wish – The Documentary |hrsg=Dying Wish Media |sprache=en |kommentar=Dr. Michael Miller wählt FVNF |abruf=2020-02-26 |abruf-verborgen=1}}
|hrsg=schweizer Stiftung palliacura
* {{Internetquelle |autor=Nataša Ivanović |url=https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3893440/ |titel=Voluntary stopping of eating and drinking at the end of life |werk=BMC Palliat Care. 2014; 13: 1 |format=pdf |sprache=en |abruf=2021-07-17 |abruf-verborgen=0}}
|abruf=2023-02-26}}
* {{Internetquelle |autor=Judith K. Schwarz |url=http://www.compassionoforegon.org/wp-content/uploads/2012/05/02-schwarz2.pdf |titel=Death by voluntary dehydration: Suicide or the right to refuse a life-prolonging measure? |werk=compassionoforegon.org |format=pdf |sprache=en |abruf=2020-02-26 |abruf-verborgen= |offline=1}}
* {{Internetquelle
* {{Internetquelle |autor=Waltraud Schwab |url=https://taz.de/!5363781/ |titel=„Sie wollte Selbstständigkeit bis zuletzt“ |werk=[[Die Tageszeitung|taz.de]] |datum=2016-12-17 |kommentar=Christiane zur Nieden im Interview |abruf=2020-02-26 |abruf-verborgen=1}}
|url=http://www.medienprojekt-wuppertal.de/v_184
* {{Internetquelle |url=https://www.youtube.com/watch?v=ztwvI-8qYyM |titel= Der Weg des Sterbefastens |hrsg= Thanatos TV |datum=2019 |kommentar=Filmdokumentation: Christiane zur Nieden im Gespräch |abruf=2021-07-14 |abruf-verborgen=1}}
|titel=Sterbefasten – Freiheit zum Tod
* {{Internetquelle |autor=Ursula Reinsch |url=https://www.deutschlandfunk.de/streitfall-sterbefasten-wenn-menschen-ihr-leben-durch.886.de.html?dram:article_id=471074 |titel=Streitfall Sterbefasten – Wenn Menschen ihr Leben durch Nahrungsverzicht beenden |werk=[[Deutschlandfunk]]-Sendung „Tag für Tag“ |datum=2020-02-26 |kommentar=auch als [https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2020/02/26/streitfall_sterbefasten_dlf_20200226_0946_bdd06919.mp3 mp3-Audio], 9,4&nbsp;MB, 10:15&nbsp;Minuten |abruf=2020-02-26 |abruf-verborgen=1}}
|hrsg=Medienprojekt Wuppertal
* {{Internetquelle |autor= Christian Walther und Peter Kaufmann|url=https://sterbefasten.org/chronologie.php |titel= Zur Geschichte des Begriffs «Sterbefasten» | datum=2021 |werk=sterbefasten.org |format=HTML |sprache=DE |abruf=2021-07-17 |abruf-verborgen=0}}
|datum=2013
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* {{Internetquelle
|autor=[[Dieter Birnbacher]]
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|titel=Sterbefasten – eine ethische Bewertung
|werk=[[Humanistischer Pressedienst|hpd.de]]
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* {{Internetquelle
|url=https://www.dyingwishmedia.com/
|titel=Dying Wish – The Documentary
|hrsg=Dying Wish Media
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|abruf-verborgen=1
|kommentar=Dr. Michael Miller wählt FVNF}}
* N. Ivanović, D. Büche, A. Fringer: ''Voluntary stopping of eating and drinking at the end of life – a 'systematic search and review' giving insight into an option of hastening death in capacitated adults at the end of life.'' In: ''BMC palliative care.'' Band 13, Nummer 1, Januar 2014, S.&nbsp;1, [[doi:10.1186/1472-684X-13-1]], PMID 24400678, {{PMC|3893440}}.
* {{Internetquelle
|autor=Judith K. Schwarz
|url=http://www.compassionoforegon.org/wp-content/uploads/2012/05/02-schwarz2.pdf
|titel=Death by voluntary dehydration: Suicide or the right to refuse a life-prolonging measure?
|werk=compassionoforegon.org
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|abruf-verborgen=}}
* {{Internetquelle
|autor=Waltraud Schwab
|url=https://taz.de/Sterbefasten/!5363781/
|titel=„Sie wollte Selbstständigkeit bis zuletzt“
|werk=[[Die Tageszeitung|taz.de]]
|datum=2016-12-17
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|kommentar=Christiane zur Nieden im Interview}}
* {{Internetquelle
|url=https://www.youtube.com/watch?v=ztwvI-8qYyM
|titel=Der Weg des Sterbefastens
|hrsg=Thanatos TV
|datum=2019
|abruf=2021-07-14
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|kommentar=Filmdokumentation: Christiane zur Nieden im Gespräch}}
* {{Internetquelle
|autor=Ursula Reinsch
|url=https://www.deutschlandfunk.de/streitfall-sterbefasten-wenn-menschen-ihr-leben-durch.886.de.html?dram:article_id=471074
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|werk=[[Deutschlandfunk]]-Sendung „Tag für Tag“
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|abruf=2020-02-26
|abruf-verborgen=1
|kommentar=auch als [https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2020/02/26/streitfall_sterbefasten_dlf_20200226_0946_bdd06919.mp3 mp3-Audio], 9,4&nbsp;MB, 10:15&nbsp;Minuten}}
* {{Internetquelle
|autor=Christian Walther, Peter Kaufmann
|url=https://sterbefasten.org/chronologie.php
|titel=Zur Geschichte des Begriffs «Sterbefasten»
|werk=sterbefasten.org
|datum=2021
|abruf=2021-07-17}}
 
== Einzelnachweise ==