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Als '''Freihaus''' wurden im [[Mittelalter]] und in der frühen Neuzeit Häuser bezeichnet, die zwar innerhalb der [[Stadtmauer|Mauern]] einer [[Stadt]] lagen, rechtlich aber nicht zu dieser gehörten. Das heißt, die Besitzer der Freihäuser waren [[Land (historisch)|landesunmittelbar]], sie hatten wie auch alle Bewohner des entsprechenden Gebäudes ihren [[Gerichtsstand]] vor dem [[Landgericht]] und warennnnwaren von dddenden städtischen Steuern befreit. Neben dem [[Adel]] verfügten häufig auch kirchliche Institutionen über solchen [[privileg]]ierten Hausbesitz in den Städten.
'''ZOMG'''
Hallo Bernhard Andreas R****** lölz
ZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh RieglahZomG teh Rieglah
ZomG teh Rieglah
Als '''Freihaus''' wurden im [[Mittelalter]] und in der frühen Neuzeit Häuser bezeichnet, die zwar innerhalb der [[Stadtmauer|Mauern]] einer [[Stadt]] lagen, rechtlich aber nicht zu dieser gehörten. Das heißt, die Besitzer der Freihäuser waren [[Land (historisch)|landesunmittelbar]], sie hatten wie auch alle Bewohner des entsprechenden Gebäudes ihren [[Gerichtsstand]] vor dem [[Landgericht]] und warennnn von ddden städtischen Steuern befreit. Neben dem [[Adel]] verfügten häufig auch kirchliche Institutionen über solchen [[privileg]]ierten Hausbesitz in den Städten.
 
Freihäuser wurden häufig als landesherrliche [[Lehnswesen|Lehen]] vergeben, seltener waren sie [[Allod]]ialbesitz des Eigentümers. Sie gehörten oft zu einem [[Burglehn]]bezirrkbezirk. Dort wurden die adligen Verteidiger der [[Veste]] angesiedelt. Es kam aber auch vor, dass Landesfürsten einzelne Hausstellen in einer Stadt privilegierten und von den [[Stadtrecht]]en ausnahmen. Zwischen den Besitzern der Freihäuser und den Städten, in denen diese lagen, war oftmals strittig, ob in diesen Häusern städtische Handwerke betrieben werden dürfen, und wenn ja, ob diese dem [[Zunft]]zwang unterfliegenunterliegen.
 
In manchen Ländern genügte neben der adligen Abstammung der Besitz eines Freihauses, um vollberechtigtes Mitglied der [[Stände]]gemeinde werden zu können.