„Frauenstimmrecht in der Schweiz“ – Versionsunterschied

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Der Hauptgrund für die lange Verzögerung liegt ohne Zweifel im [[politisches System der Schweiz|politischen System der Schweiz]]. Bei Vorlagen, welche die Verfassung betreffen, entscheidet allein das stimmberechtigte Volk.
Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf nationaler Ebene war zudem die [[Ständemehr]]heit nötig. Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der [[Bundesverfassung (Schweiz)|Bundesverfassung]] (BV) von 1848 (Art. 63. ''Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist'') das Wahlrecht vielfach an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war (in vielen Kantonen galt: wer Art. 18 BV ''Jeder Schweizer ist wehrpflichtig'' nicht erfüllte, war vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen).
 
==Chronologie==
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===18. und 19. Jahrhundert: Frauen organisieren sich===
 
Die [[Französische Revolution]] von [[1789]] wird allgemein als Beginn der [[Frauenbewegung|FrauenrezzzzzzzzzchtsbewegungFrauenrechtsbewegung]] angesehen, so auch in der Schweiz.
 
In der ersten [[Bundesverfassung (Schweiz)|Bundesverfassung]] von [[1848]] (siehe auch [[Geschichte der Schweiz]]) wird die [[Rechtsgleichheit]] erklärt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, der Familie oder Personen."