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der Republik [[Polen]].
 
Im Süden wird sie durch die Inseln [[Usedom]] und [[Wolin|Wollin]] vom [[Stettiner Haff]] und der [[Oder]]mündung abgetrennt. Die Verbindung zum Haff stellen die drei Wasserstraßen [[Dziwna]] (dt. ''Dievenow''), [[Swine|Świna]] (dt. ''Swine'') und [[Peene]] her. Im Westen wird die Pommersche Bucht durch die Insel [[Rügen]] und im Norden durch die dänische Insel [[Bornholm]] begrenzt.
 
Die maximale Tiefe beträgt 20 Meter und der [[Salzgehalt]] ungefähr 8 Promille. Die Pommersche Bucht wird von einer künstlich vertieften Wasserstraße durchquert, die es auch größeren Seeschiffen erlaubt, die Häfen von [[Stettin]] und [[Swinemünde]] anzulaufen. - 1995 fasste der polnische Ministerrat einen Beschluss, wonach der Seezugang (Nordansteuerung) zu den beiden Häfen als polnisches Hoheitsgebiet anzusehen sei. Der deutsch-polnische Grenzverlauf einschließlich der Seegrenze in der Pommerschen Bucht ist jedoch nach dem Beitritt der neuen Bundesländer zur BRD von 1990 eindeutig vertraglich geregelt worden. Insoweit handelte es sich hier um eine einseitige Strittigstellung ohne völkerrechtlich relevante Grundlage. Trotzdem kam es Ende August 2006 zu leichten Verwerfungen im Verhältnis der beiden Staaten, als Polens Minister für Seewirtschaft, Rafał Wiechecki, in der nachdrücklichen Form einer diplomatischen Note gegen angebliche Grenzverletzungen von Kriegsschiffen der Bundesmarine bei einem Seemanöver in der Pommerschen Bucht intervenierte.