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Ich weiß aus einer Fabrik mit Schichtbetrieb (24h/7Tage), dass die hohen Feiertagszuschläge dazu führen, dass die Arbeiter wenig feierlich darüber streiten/verhandeln, wer an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten gehen und den Zuschlag kassieren ''darf'' (zumal es nur reduzierte Feiertagsnotbesetzung gibt). Vielleicht tröstet es manch einen Kritiker des aktuellen Urteils, dass damit ein Anreiz zur Ostersonntagsarbeit, der gleichzeitig Anlass für Gier (siehe aktuelle Klage) und Neid ist, reduziert wird. [[Benutzer:Krawallbürste|Krawallbürste]] 22:56, 17. Mär. 2010 (CET)
 
:Nun, [[Benutzer:Joyborg|Joyborg]] hat doch bereits auf alles Wichtige hingewiesen. Die Kompetenz zur Festlegung gesetzlicher Feiertage liegt bei den Bundesländern. Zitat: ''„[http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Feiertage_in_Deutschland#Bewegliche_Feiertage Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf.]“'' Näheres steht im [[Arbeitszeitgesetz]], §§ [http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html 9], [http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html 10] und [http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html 11], sowie in den [[Feiertagsgesetz]]en der einzelnen Bundsländer, hier stellvertretend das [http://datumsrechner.de/gesetze/Sachsen.pdf Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen], vgl. insbes. die §§ 1, 3 und 4. Die Gleichstellung von gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen drückt sich hier z.B. aus in: ''„§4 Allgemeine Schutzvorschrift, (1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung nach Maßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieses Gesetzes geschützt.“'' Damit ist die Frage beantwortet. --[[Spezial:Beiträge/84.191.51.123|84.191.51.123]] 23:42, 17. Mär. 2010 (CET) p.s. Ob der Ostersonntag nun mehr ein Tag der Arbeitsruhe oder ein Tag der seelischen oder was auch immer einer Erhebung ist, entscheiden halt die Gerichte.
 
== Standesämter ==