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Papstweihe auf dem Konzil von Konstanz 1417 (Chronik Ulrich von Richentals, fol. 101v.)

Als Papstweihe wird der Eigenritus der Weihe des Bischofs von Rom bezeichnet. Im Frühmittelalter wurde das Translationsverbot weitgehend beachtet: ein Bischof durfte seine Diözese nicht wechseln; deshalb wurde ein Papst unter den stadtrömischen Klerikern gewählt und hatte noch nicht die Bischofsweihe empfangen.

Quellen für den Ritus der Weihe eines Bischofs von Rom sind die römischen Sakramentare und Ordines, das Pontificale Romano-Germanicum, das Pontificale Romanum s. XII, das Pontificale Romanae curiae, das Pontificale des Durandus von Mende, das Caeremoniale des Kardinals Giacomo Gaetani Stefaneschi, das Caeremoniale Romanum und das Pontificale Romanum von 1968.

Daraus ergibt sich für das Frühmittelalter das Bild eines Eigenritus. Nicht nur nehmen die Texte durch Zusätze auf den Papstprimat Bezug. Der Ritus enthält auch altes Gut wie die Handauflegung durch alle anwesenden Bischöfe und die Leitung einer Eucharistiefeier durch den soeben geweihten römischen Bischof. Dagegen fehlen bei der Papstweihe jüngere Elemente der Bischofsweihe nach dem römischen Ritus, die germanischer oder byzantinischer Herkunft sind.

Sowohl bei der Papst- wie bei der Bischofsweihe wurde dem für dieses Amt bereits gewählten Kleriker (Elekt) ein Evangeliar über den Kopf oder auf den Nacken gelegt. Bei der Weihe zum Bischof war das Evangelienbuch allerdings geschlossen, während bei der Papstweihe ein geöffnetes Evangelienbuch über dem Kopf des Elekten gehalten wurde. Das Pontificale Romanae curiae aus dem frühen 13. Jahrhundert sah stattdessen vor, dass der Bischof von Ostia das Privileg hatte, dem Elekten das geöffnete Buch auf den Nacken zu legen.[1]

Seit der papstgeschichtlichen Wende in der Mitte des 11. Jahrhunderts waren die Päpste aber mit wenigen Ausnahmefällen Bischöfe anderer Diözesen oder Titularbischöfe. Zum Papst gewählte Personen, welche die (Priester- und) Bischofsweihe noch nicht empfangen hatten, ließen sich seit dem Spätmittelalter unter Ausschluss der Öffentlichkeit weihen. Dabei wurde der übliche Ritus einer Bischofsweihe fast unverändert vollzogen. Auch das Pontificale Romanum von 1968 sieht nur die gewöhnliche Bischofsweihe vor.

Mit dem Kamalduensermönch Mauro Capellari (Gregor XVI.) wurde 1831 letztmals ein Kandidat zum Papst geweiht, der noch nicht Bischof war und vor seiner Papstkrönung die Weihe zum Bischof von Rom empfing.[2]

Literatur

Anmerkungen

  1. Klaus Schreiner: Das Buch im Nacken: Bücher und Buchstaben als zeichenhafte Kommunikationsmedien in rituellen Handlungen der mittelalterlichen Kirche. In: Ders., Rituale, Zeichen, Bilder: Formen und Funktionen symbolischer Kommunikation im Mittelalter. Böhlau, Köln / Weimar / Wien 2011, S. 283–322, hier S. 288 f.
  2. Jörg Ernesti: Geschichte der Päpste seit 1800. Herder, Freiburg / Basel / Wien 2024, S. 77.