„Alleringersleben“ – Versionsunterschied

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Alleringerleben liegt in der fruchtbaren [[Magdeburger Börde]]. Das Dorf profitierte vom Aufschwung, den die industrielle Zuckerproduktion in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Börde brachte. Zahlreiche Bauernhöfe prägen bis heute das Dorfbild. [[1889]] wurde die Actien-Zuckerfabrik Alleringersleben gegründet, die Zucker und Sirup aus Zuckerrüben herstellte und nebenbei auch Ziegel produzierte. Über die [[Marienborn-Beendorfer Kleinbahn]] war die Fabrik an das Eisenbahnnetz angeschlossen.
Allersingerleben liegt in der fruchtbaren [[Magdeburger Börde]]. Das Dorf profitierte vom Aufschwung, den die industrielle Zuckerproduktion in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Börde brachte. Zahlreiche Bauernhöfe prägen bis heute das Dorfbild. [[1889]] wurde die Actien-Zuckerfabrik Alleringersleben gegründet, die Zucker und Sirup aus Zuckerrüben herstellte und nebenbei auch Ziegel produzierte. Über die [[Marienborn-Beendorfer Kleinbahn]] war die Fabrik an das Eisenbahnnetz angeschlossen.
Anfang der 1950er Jahre wurde die Landwirtschaft kollektiviert und eine [[Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft|LPG]] gegründet, allerdings gab es zunächst auch noch einige Einzelbauern.
Anfang der 1950er Jahre wurde die Landwirtschaft kollektiviert und eine [[Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft|LPG]] gegründet, allerdings gab es zunächst auch noch einige Einzelbauern.
Nach Schließung der innerdeutschen Grenze 1961 gehörte der Ort unweit des damaligen Grenzübergangs Helmstedt-Marienborn anfangs zum [[Sperrgebiet]]. Besuche waren nur mit Genehmigung und Passierschein möglich. Später wurde die Sperrzone enger gezogen und Alleringersleben war wieder zugänglich.
Nach Schließung der innerdeutschen Grenze 1961 gehörte der Ort unweit des damaligen Grenzübergangs Helmstedt-Marienborn anfangs zum [[Sperrgebiet]]. Besuche waren nur mit Genehmigung und Passierschein möglich. Später wurde die Sperrzone enger gezogen und Alleringersleben war wieder zugänglich.

Version vom 8. Juli 2012, 00:27 Uhr

Alleringersleben
Gemeinde Ingersleben
Koordinaten: 52° 13′ N, 11° 8′ OKoordinaten: 52° 12′ 49″ N, 11° 8′ 29″ O
Höhe: 127 m ü. NN
Fläche: 5,7 km²
Einwohner: 425 (31. Dez. 2008)
Bevölkerungsdichte: 75 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 2010
Postleitzahl: 39343
Vorwahl: 039400

Alleringersleben ist ein Ortsteil der Gemeinde Ingersleben im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Lage und Geschichte

Allersingerleben liegt in der fruchtbaren Magdeburger Börde. Das Dorf profitierte vom Aufschwung, den die industrielle Zuckerproduktion in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Börde brachte. Zahlreiche Bauernhöfe prägen bis heute das Dorfbild. 1889 wurde die Actien-Zuckerfabrik Alleringersleben gegründet, die Zucker und Sirup aus Zuckerrüben herstellte und nebenbei auch Ziegel produzierte. Über die Marienborn-Beendorfer Kleinbahn war die Fabrik an das Eisenbahnnetz angeschlossen. Anfang der 1950er Jahre wurde die Landwirtschaft kollektiviert und eine LPG gegründet, allerdings gab es zunächst auch noch einige Einzelbauern. Nach Schließung der innerdeutschen Grenze 1961 gehörte der Ort unweit des damaligen Grenzübergangs Helmstedt-Marienborn anfangs zum Sperrgebiet. Besuche waren nur mit Genehmigung und Passierschein möglich. Später wurde die Sperrzone enger gezogen und Alleringersleben war wieder zugänglich.

Am 1. Januar 2010 schlossen sich die bis dahin selbstständigen Gemeinden Alleringersleben, Eimersleben, Morsleben und Ostingersleben zur neuen Gemeinde Ingersleben zusammen.[1]

Sehenswürdigkeiten

Turmwindmühle Alleringersleben

Nordöstlich des Dorfes steht auf einer Anhöhe die im Jahr 1859 errichtete Turmwindmühle Alleringersleben. Im Dorf selbst ist die auf die Zeit der Romanik zurückgehende Sankt-Ludgeri-Kirche erwähnenswert. Bekannt sind auch die Veranstaltungen im „Allerhof“ (Weihnachts-, Oster-, Bauernmärkte etc).

Verkehrsanbindung

Die Gemeinde liegt an der Bundesstraße 1 zwischen Morsleben und Erxleben. Eine Anbindung an die Bundesautobahn 2 ist unmittelbar gegeben.

Einzelnachweise

  1. StBA: Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 2010