„Hundestrand“ – Versionsunterschied
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Version vom 29. Dezember 2018, 18:19 Uhr
Als Hundestrand bezeichnet man Strände, an denen das Mitnehmen von Hunden ausdrücklich erlaubt ist. Hundegesetze oder naturschutzrechtliche Regelungen verbieten an vielen Stellen das Mitnehmen von Hunden.
Deutschland
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die Einrichtung von Hundestränden in der Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt.[1] Während das Hundegesetz von 2016 in § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 die Mitnahme von Hunden an „Badeanstalten sowie Badestellen an Oberflächengewässern“ verbietet,[2] werden in der Verwaltungsvorschrift diese Ausnahmen geregelt.
Demnach[1] dürfen in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September Hunde nicht an Badeplätze an Meeresstränden mitgenommen werden, was sich aus § 42 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ergibt. Ausnahmen sind in dieser Zeit nicht möglich. Danach können unter bestimmten Bedingungen Hundestrände im Sinne einer Sondernutzung nach § 34 LNatSchG eingerichtet werden. Weiter heißt es in dem Erlass: „An Stränden von Binnengewässern ist eine solche Ausnahme nicht möglich.“[1]
Mecklenburg-Vorpommern
Während die Hundehalterverordnung aus dem Jahr 2000 in § 3 Abs. 1 verbietet, gefährliche Hunde an Badestellen mitzunehmen,[3] regeln oft örtliche Satzungen ein Verbot für Hunde an Stränden und die Ausnahme in Form von Hundestränden. Einige Beispiele sind Satzungen für Heringsdorf (Usedom)[4], Zingst (Darß)[5] und Nienhagen[6].
Frankreich
Insbesondere im Sommer besteht in Frankreich an den meisten Stränden ein ausdrückliches Hundeverbot.[7]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein (VwV-HundeG) Gl.Nr. 2011.10 Erlass des Ministeriums für Inneres Bundesangelegenheiten vom 21. April 2016 – IV 353 – 210.21.20-31 Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016; Ausgabe 9. Mai 2016 S. 390
- ↑ Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
- ↑ Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000
- ↑ Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
- ↑ Satzung über die Strand – und Badeordnung der Gemeinde Zingst
- ↑ Satzung über den Strand- und Badebetrieb der Gemeinde Ostseebad Nienhagen
- ↑ http://www.plages.tv/chiens/liste-france