„Marcus Tullius Cicero“ – Versionsunterschied

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* ''M. Tulli Ciceronis opera quae supersunt omnia'', lat. Kritische Gesamtausgabe in Einzelbänden jesusversch. Auflagen. Leipzig bzw. Stuttgart: B. G. Teubner (Bibliotheca Teubneriana).
* ''M. Tulli Ciceronis opera quae supersunt omnia'', lat. Kritische Gesamtausgabe in Einzelbänden jesus versch. Auflagen. Leipzig bzw. Stuttgart: B. G. Teubner (Bibliotheca Teubneriana).
* ''Works'', lat.-engl. Gesamtausgabe in Einzelbänden versch. Hrsg. in versch. Auflagen. London/Cambridge, Mass.: Loeb (Loeb Classical Library).
* ''Works'', lat.-engl. Gesamtausgabe in fischen versch. Hrsg. in versch. Auflagen. London/Cambridge, Mass.: Loeb (Loeb Classical Library).


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Version vom 1. Juni 2005, 12:03 Uhr

Dieser Artikel befasst sich mit dem römischen Politiker, andere Bedeutungen unter Cicero (Begriffsklärung).


Marcus Tullius Cicero (* 3. Januar 106 v. Chr. in Arpinum (heute Arpino) zwischen Rom und Neapel; † (ermordet) 7. Dezember 43 v. Chr. bei Formiae (heute Formia)), war ein römischer Politiker, Anwalt und Philosoph, sprichwörtlich der berühmteste Redner Roms und Consul im Jahr 63 v. Chr.

Cicero

Leben

Herkunft und Ausbildung

Ciceros Vater war römischer Ritter, gehörte damit der zweithöchsten Gesellschaftsschicht an, für die es zu diesem Zeitpunkt jedoch wenig Möglichkeiten zur politischen Betätigung gab. Durch Bekanntschaften gab es jedoch Beziehungen zu Angehörigen der Senatsaristokratie, was Cicero zu einer guten Ausbildung in Rom verhalf. Sein Vorbild war der zu dieser Zeit berühmte Redner Lucius Licinius Crassus.

Cicero studierte Recht, Rhetorik, Literatur und Philosophie in Rom. Nach seinem Militärdienst setzte er seine Studien in Griechenland und Kleinasien fort. Er hörte Philon von Larissa und Antiochos von Askalon, die Philosophen der Neueren Akademie waren. Er kehrte 77 v. Chr. nach Rom zurück und begann seine Karriere als Politiker und Rechtsanwalt.

Ciceros Frau hieß Terentia. Aus der Ehe gingen die von ihm sehr geliebte Tochter Tullia (* 77; † Februar 45 v. Chr.) und der Sohn Marcus (* 65 v. Chr.) hervor.

Nach mehr als 30 Jahren Ehe leitete Cicero aus letztlich nicht geklärten Gründen die Scheidung ein. Wenig später heiratete er als 60-Jähriger die noch nicht 20-jährige Publilia. Nach dem Tode seiner Tochter wurde jedoch auch diese Ehe bald wieder geschieden.

Politische Laufbahn

Alle Ämter des cursus honorum erreichte er in dem dafür vorgeschriebenen Mindestalter (suo anno). So war er im Jahre 75 v. Chr. Quaestor in Sizilien, wo er sich durch die Redlichkeit seiner Amtsführung den bleibenden Respekt der Sizilianer erwarb.

69 v. Chr. wurde er zum curulischen Aedil gewählt. In dieser Funktion veranstaltete er die obligatorischen Spiele, zugleich eine wichtige Maßnahme, um sein weiteres politisches Fortkommen zu sichern. Ansonsten tat Cicero sich jedoch im Amt des Aedils nicht besonders hervor, sondern führte in jenen Jahren vor allem seine Geschäfte als Anwalt weiter, die ihn zum Verteidiger in zahlreichen wichtigen Strafprozessen machten.

Praetor wurde Cicero im Jahr 66 v. Chr. Das Los wies ihm unter den Prätoren das Amt des Vorsitzenden des Gerichtshofs für Erpressungen zu, einer Materie, mit der er sich schon als Advokat nachdrücklich befasst hatte.

Im Jahre 63 v. Chr. bekleidete er das Amt des Konsuls, was für ihn als Aufsteiger (homo novus) aus dem Ritterstand (ordo equester) eine besondere Auszeichnung bedeutete. Während seines Konsulats kam es zu der Verschwörung Catilinas, die jedoch verraten und unter Mitwirkung Ciceros im Ansatz erstickt wurde. Bei der Senatsberatung war es zwar Cato, der für die Todesstrafe plädierte, aber später blieb die Verantwortung für die Hinrichtung der Catilinarier an Cicero hängen, da der Senat zuvor in einem Notstandsbeschluss die Konsuln mit Maßnahmen zur Rettung des Staats beauftragt hatte. Ciceros Leistung bei der Niederschlagung des Putschversuchs darf allerdings auch nicht überschätzt werden: Die Hauptquellen stammen von ihm selbst, und da er als homo novus keine Vorfahren hatte, auf die er stolz verweisen konnte, neigte er dazu, seinen Beitrag in manchmal schwer erträglicher Eitelkeit herauszu streichen. Theodor Mommsen spricht daher von Ciceros „Talent offene Türen einzurennen“.

Ab dem Jahr 60 v. Chr. begann Ciceros politischer Einfluss zu sinken und seine Gegner erwirkten 58 v. Chr. seine Verbannung aus Rom, aus der er 57 v. Chr. zurückkehrte, ohne jedoch jemals die frühere politische Macht wiederzuerlangen. Daran änderte nichts, dass er als ehemaliger Consul weiterhin zur höchsten Rangklasse der Senatoren gehörte. Ab dieser Zeit wurde er stärker schriftstellerisch tätig, namentlich mit seinen politischen und philosophischen Schriften.

Cicero war ein politischer Gegner Caesars. Nachdem Cicero, 51 v. Chr. Statthalter in Kilikien, 50 v. Chr. nach Rom zurückkehrte, fand er sich im Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius wieder. Er schloss sich letzterem an, wurde nach dessen endgültiger Vernichtung 48 v. Chr. jedoch von Caesar 47 v. Chr. begnadigt.

Cicero hatte seinen bemerkenswerten Aufstieg nicht nur seinem großen Rednertalent zu verdanken, sondern auch seinem Ehrgeiz und der oft als Opportunismus angesehenen Anpassung an die politischen Verhältnisse. Während er zu Beginn seiner Laufbahn noch als zwar vorsichtiger, aber umso erfolgreicherer Gegner Sullas und der Optimaten auftrat, schwenkte er spätestens mit der Prätur um: Seitdem vertrat er die Position der Senatspartei, eine Haltung, die er bis zu Caesars Diktatur beibehielt. Ciceros politische Haltung wurde in der Forschung daher oft negativ beurteilt, so etwa im 19. Jahrhundert vom Althistoriker Theodor Mommsen:

"Marcus Cicero, notorisch ein politischer Achselträger, gewohnt bald mit den Demokraten, bald mit Pompeius, bald aus etwas weiterer Ferne mit der Aristokratie zu liebäugeln und jedem einflußreichen Beklagten ohne Unterschied der Person oder Partei - auch Catilina zählte er unter seinen Klienten - Advokatendienste zu leisten, eigentlich von keiner Partei oder, was ziemlich dasselbe ist, von der Partei der materiellen Interessen. "

Proskription und Tod

Im Jahre 43 v. Chr., ein Jahr nach Caesars Ermordung, fiel Cicero während des zweiten Triumvirates den Proskriptionen zum Opfer und wurde, da er sich stark für den Fortbestand der Republik eingesetzt und in seinen 14 Philippischen Reden (Philippicae orationes I–XIV) sehr persönlich gegen Marcus Antonius agitiert hatte, auf dessen Geheiß bestialisch ermordet: Er wurde verstümmelt durch die Straßen Roms geschleift, sein Kopf und seine Hände wurden auf der Rostra am Forum Romanum ausgestellt. Sein Bruder Quintus Tullius Cicero fiel den gleichen Proskriptionen zum Opfer.

Werke

Reden

Cicero gilt als der bedeutendste römische Redner. Er lässt (nicht eben ohne Selbstbewusstsein) seine Darstellung der Geschichte der lateinischen Redekunst im Brutus mit sich selbst enden, und spätestens seit Quintilian ist Ciceros Ruhm als 'klassisches' Vorbild unangefochten. Cicero hat die meisten seiner Reden selbst veröffentlicht; 58 Reden sind (teilweise lückenhaft) im Originaltext erhalten, etwa 100 durch Titel oder Bruckstücke bekannt. Die Texte können grob in politische Reden vor dem Senat oder dem Volk einerseits sowie Verteidigungsreden vor Gericht andererseits eingeteilt werden, wobei auch letztere oft politischen Hintergrund haben. Als Ankläger in einem Strafprozess trat Cicero nur einmal auf, nämlich gegen Verres. Seinen Erfolg verdankte er neben seiner argumentativen und stilistischen Kunst, die sich Gegenstand und Publikum perfekt anzupassen wusste (vgl. Ciceros programmatische Äußerungen im Orator), vor allem seiner klugen Taktik, die sich ebenfalls ganz auf die jeweilige Hörerschaft einstellte und durchaus auch einmal Meinungen propagierte, die gar nicht Ciceros eigene waren, sofern es nur seinem Gesamtziel diente.

Alphabetische Übersicht aller Reden:

  • De domo sua ad pontifices ("Über sein eigenes Haus, an das Pontifikalkollegium", 57 v. Chr.): Plädoyer in eigener Sache: Während Ciceros Verbannung hatte sein Gegner Clodius einen Teil von Ciceros Grundstück auf dem Palatin der Göttin Libertas geweiht; Cicero erklärt diese Weihung für ungültig, um eine Rückgabe zu erreichen.
  • De haruspicum responso ("Über das Gutachten der Opferschauer", 56 v. Chr.): Clodius bezog einen Passus über die Profanisierung von Heiligtümern in einem Gutachten der Haruspices auf Ciceros Palatin-Grundstück (s. De domo sua) und forderte zum Abriss von Ciceros dort im Bau befindlichen Haus auf. Gegen diese und andere Vorwürfe wehrt sich Cicero mit einem Appell an den Senat, in dem er erklärt, dass vielmehr Clodius Ursache aller im Gutachten erwähnten Übel sei.
  • De imperio Cn. Pompei (De lege Manilia) ("Über den Oberbefehl des Gnaeus Pompeius/Über das Gesetz des C. Manilius", 66 v. Chr.), Rede vor dem Volk
  • De lege agraria (Contra Rullum) I–III ("Über das Siedlergesetz/Gegen Rullus", 63 v. Chr.): Reden des Konsulatsjahres, im Senat (I) und vor dem Volk (II/III) gehalten; eine vierte Rede ist verloren.
  • De provinciis consularibus ("Über die konsularischen Provinzen", 56 v. Chr.); Rede vor dem Senat über die konsularischen Provinzen
  • Divinatio in Caecilium (Vorverfahrens-Rede gegen Quintus Caecilius, 70 v. Chr.); Vorverfahren um die Übernahme der Anklage gegen Verres
  • In L. Calpurnium Pisonem ("Gegen Lucius Calpurnius Piso", 55 v. Chr.), politische Anklagerede gegen L. Calpurnius Piso
  • In Catilinam I–IV ("Gegen Catilina I–IV", 63 v. Chr.), Reden gegen Lucius Sergius Catilina: Reden am 7. und 8. November 63 v. Chr. vor dem Senat (I) und vor dem Volk (II); Reden für Entdeckung und Bestrafung von Catilinas Anhängern, am 3. Dezember vor dem Volk (III), am 5. Dezember vor dem Senat (IV)
  • In P. Vatinium ("Gegen Publius Vatinius", 56 v. Chr.), Anklagerede gegen P. Vatinius bei der Zeugenbefragung im Prozess gegen P. Sestius (s. Pro P. Sestio)
  • In Verrem actio prima ("Erste Anklagerede gegen Verres", 70 v. Chr.) Strafprozess-Anklagerede gegen Verres
  • In Verrem actio secunda I–V ("Zweite Anklage gegen Verres I–V", 70 v. Chr.), Diese fünf Reden wurden wegen Verres' freiwilligem Gang ins Exil nicht vorgetragen, sondern schriftlich veröffentlicht
  • Oratio cum populo gratias egit ("Danksagung an das Volk", 57 v. Chr.), Dankrede an alle, die für Ciceros Rückkehr aus der Verbannung eingesetzt haben, und Ankündigung seines Wiedereintritts in die Politik
  • Oratio cum senatui gratias egit ("Danksagung an den Senat", 57 v. Chr.), Dankrede an alle, die für Ciceros Rückkehr aus der Verbannung eingesetzt haben, und Ankündigung seines Wiedereintritts in die Politik
  • Philippicae orationes I–XIV ("Erste bis vierzehnte Philippische Rede", 44/43 v. Chr.), Reden gegen Marcus Antonius
  • Pro Aemilio Scauro ("Für Aemilius Scaurus", 54 v. Chr.) Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro T. Annio Milone ("Für Titus Annius Milo", 52 v. Chr.) Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro Archia ("Für Archias", 62 v. Chr.) Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro A. Caecina ("Für Aulus Caecina", 69/ca. 71 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro M. Caelio ("Für Marcus Caelius", 56 v. Chr.), Rede zur Verteidigung des Marcus Caelius Rufus vor Gericht
  • Pro A. Cluentio Habito ("Für Aulus Cluentius Habitus", 66 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro L. Cornelio Balbo ("Für Lucius Cornelius Balbus", 56 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro P. Cornelio Sulla ("Für Publis Cornelius Sulla", 62 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro M. Fonteio ("Für Marcus Fonteius", 69 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro Q. Ligario ("Für Quintus Ligarius", 46 v. Chr.), Verteidigungsrede für Q. Ligarius, gerichtet an Caesar als Diktator
  • Pro M. Marcello ("Für Marcus Marcellus", 46 v. Chr.), Verteidigungsrede für M. Marcellus, gerichtet an Caesar als Diktator
  • Pro Murena ("Für Murena", 63 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro Cn. Placio ("Für Gnaeus Placius", 54 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro P. Quinctio ("Für Publius Quinctius", 81 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro C. Rabirio perduellionis reo ("Für den des Hochverrats angeklagten C. Rabirius", 63 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro Rabirio Postumo ("Für Gnaeus Rabirius Postumus", 54/53 oder 53/52 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro rege Deiotaro ("Für König Deiotarus", 45 v. Chr.), Verteidigungsrede für den König Deiotarus, gerichtet an Caesar
  • Pro Sex. Roscio Amerino ("Für Sextus Roscius aus Ameria" 80 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht, Ciceros erstes Pladoyer in einem Mordprozess. Sextus Roscius war des Vatermordes angeklagt. Während des Bürgerkrieges hatten Verwandte das Vermögen von Roscius Vater an sich gebracht und versuchten nun die Beute zu sichern, indem sie den legitimen Erben des Mordes bezichtigten. - Cicero erreichte einen Freispruch.
  • Pro Q. Roscio Comoedo ("Für den Schauspieler Quintus Roscius", ca. 77 oder 66 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro P. Sestio ("Für Publius Sestius", 56 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro M. Tullio ("Für Marcus Tullius", 72/71 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
  • Pro L. Valerio Flacco ("Für Lucius Valerius Flaccus", 59 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht

Philosophische Schriften

  • Academica priora (frühere Fassung der Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker)
    • Catulus (Dialog 'Catulus'), 1. Teil der Academica priora, verloren
    • Lucullus (Dialog 'Lucullus'), 2. Teil der Academica priora, erhalten
  • Academici libri bzw. Academica posteriora (spätere Fassung der Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker)
  • Cato maior de senectute ("Cato der Ältere über das Alter")
  • De divinatione ("Über die Weissagung")
  • De finibus bonorum et malorum ("Über das höchste Gut und das größte Übel")
  • De legibus ("Die Gesetze")
  • De natura deorum ("Vom Wesen der Götter")
  • De officiis ("Vom rechten Handeln")
  • De re publica ("Der Staat"), nur fragmentarisch erhalten
    • Somnium Scipionis ("Scipios Traum"), letzter Teil von De re publica, separat überliefert
  • Laelius de amicitia ("Laelius über die Freundschaft")
  • Paradoxa Stoicorum (Begründung paradoxer ethische Lehrsätze aus der Schule der Stoiker)
  • Topica ("Topik, Beweislehre")
  • Tusculanae disputationes ("Gespräche in Tusculum")

Rhetorische Schriften

  • Brutus (Brutus, Dialog über die Geschichte der römischen Redekunst)
  • De inventione ("Über die Auffindung [des Redestoffes]")
  • De optimo genere oratorum ("Über die beste Art von Rednern")
  • De oratore ("Über den Redner")
  • Orator ("Der Redner")
  • Partitiones oratoriae ("Einteilungen der Redekunst")

Weitere Schriften

Zu Ciceros weiteren Werken zählen eine Trostschrift, Beiträge zur Geschichtsschreibung, Dichtungen (etwa über sein eigenes Konsulat) sowie Übersetzungen. Diese Werke sind großenteils bis auf Fragmente verloren.

Aus den Gedichten sind uns einige Zitate in anderen Werken Ciceros überliefert. Von den Übersetzungen sind große Stücke einer Übertragung von Platons Timaios erhalten, die Cicero vermutlich nie veröffentlicht, sondern nur als Arbeitsübersetzung angefertigt hat. Außerdem besitzen wir meist als Aratea zitierte Bruchstücke einer Nachdichtung der Himmelserscheinungen des hellenistischen Dichters Aratos von Soloi, der einer der einflussreichsten Dichter seiner Zeit war.

Briefe

Die Briefe Ciceros wurden 1345 bzw. 1389 von Petrarca und dem Florentinischen Staatskanzler und Förderer des Humanismus Coluccio Salutati wiederentdeckt. Insgesamt wurden über 900 Briefe gefunden, was anfänglich Begeisterung auslöste, die in Enttäuschung umschlug, da Cicero in ihnen nicht immer dem Ideal eines Verteidigers der Republik entsprach, als den er sich in seinen Reden und politischen Schriften darstellte.

Die Briefe wurden von Ciceros Sekretär Tiro 48-43 v.Chr. gesammelt und archiviert. Man zählt 4 Kategorien:

Wirkung

Büste Ciceros im Museo Capitolino, Rom

Ciceros Prosa kennzeichnet ihn als Meister der lateinischen Sprache. Seine Werke vermittelten dem gebildeten römischen Publikum die griechische Philosophie, besonders die Lehren der Stoa und der sog. Neuen Akademie. Seine politischen Schriften liefern uns wichtige Quellen zu den politischen Unruhen, die die spätrepublikanische Zeit kennzeichnete, die uns seine Positionen nachvollziehen lassen. Berühmt wurde er auch durch seine Reden gegen Verres (70 v. Chr.), gegen Catilina (63 v. Chr.) und gegen Marcus Antonius (44 und 43 v. Chr.).

Seine Reden bilden zusammen mit Caesars Schriften die Grundlage für das heutige Schullatein. Nicht weniger wichtig sind aber auch seine theoretischen Schriften über den Staat und über die Gesetze. Auf Ciceros Begriff humanitas, der sich in seiner Rede über die Gesetze befindet, gehen später die Begriffe studia humanitatis für eine ganzheitliche Bildung überhaupt, humanista, als die sich die italienischen Humanisten des 15. Jahrhunderts im Zeitalter des Renaissance-Humanismus selbst bezeichnen, also Humanist (im Singular) und in dem beginnenden 19. Jahrhundert Humanismus zurück, den als Erster Friedrich Immanuel Niethammer für Kritik an einer von der Aufklärung geprägten Pädagogik verwendet. Cicero meint mit humanitas die Bildung überhaupt, die er im Verfall begriffen sah. Besonders meint Cicero mit Bildung aber die Sprache, Rhetorik und Philosophie und damit einhergehend besonders die Tugend. Während der Aufklärungszeit, also vor Niethammer spricht man von Humanität und man meint damit allgemein Menschlichkeit. Dafür gelten als Beispiele Johann Gottfried Herder und Friedrich Schiller. Auch bei Johann Wolfgang Goethe finden wir das wieder. Bei Wilhelm von Humboldt wird der Humanismusbegriff stärker zu einem systematischen Wissenschaftsbegriff der Philosophie als es bislang der Fall war. Allerdings ist das wiederum von der allgemeinen wissenschaftsgeschichtlichen Entwicklung mit den preußischen Reformen 1810 abhängig zu sehen, die auch in die Universitätslandschaft gravierende Veränderungen bringt. Man spricht hierbei auch vom Neuhumanismus.

Für den italienischen Humanismus wird Cicero geradezu zu einem Idol und Vorbild des Menschen der Renaissance. Durch Francesco Petrarca und seine Schüler bzw. deren Nachfolger (dazu zählen u. a. Giovanni Boccaccio, Lorenzo Valla, Giovanni Aurispa, Leonardo Bruni und Guarino) kommt es zu einer Bewegung der Wiederbelebung des classischen Alterthums (Georg Voigt) (1859) oder zu einer Wiedererweckung des Alterthums (Jacob Burckhardt) (1860), wo der Renaissance-Mensch sein "Ich" im Spiegel des Altertums erkennt. Der Renaissance-Mensch begann sich als Individuum zu begreifen. Darin unterschied er sich grundlegend vom Menschen des Mittelalters, der zwar auch gelegentlich klassische Studien getrieben hatte namentlich Lektüre der Kirchenväter wie u. a. Augustinus, jedoch immer einem korporativen Verbande zugehörig blieb, während der Renaissance-Mensch daraus heraustrat. Auch der Vorgänger und Lehrer Petrarcas Dante Alighieri, obwohl er sehr versucht sich das Altertum anzueignen und gerade Cicero zu verinnerlichen weiß, ruft doch noch die Autoritäten der Kirchenväter an. Er löst die Verbindung aus diesem mittelalterlichen Verband noch nicht völlig wie Petrarca und dessen Nachfolger. Nicht selten lehnen die Humanisten wegen ihres aus der römischen Antike neugeschöpften Menschenbildes die Institution Kirche ab. (Es ist jedoch nicht so, dass es auch damals keinen christlichen Humanismus gäbe.) Diese wesentliche Unterscheidung zwischen dem Antikeverständnis und dem daraus resultierenden Menschenbild zwischen Dante und Petrarca finden wir in dieser Deutlichkeit zuerst bei Georg Voigt. Auch Petrarca beginnt eine Dichtung in lateinischer Sprache, die im Stile Cicero nachempfindet. Zu den Nachwirkungen lässt sich nicht zuletzt die Entstehung einer italienischen Hochsprache rechnen, die mit Dante beginnt. Nicht immer, wenn auch überwiegend, wird Cicero positiv gewürdigt. Als Beispiel darf hierfür die Charakteristik gelten, die Theodor Mommsen im dritten Band seiner Römischen Geschichte gibt. Trotz aller Anerkennung für sein Werk, das ihm 1902 den Nobelpreis für Literatur einbringt, erlebt Mommsen so manche Anfeindung eben wegen der Cicero-Charakteristik. Der italienische Humanismus breitet sich in ganz Europa aus. Er hat auch auf die Deutschen tiefen Eindruck hinterlassen. Er ist sogar eine der Wurzeln der Reformation. Wichtige Vertreter sind Johannes Reuchlin, Erasmus von Rotterdam und Philipp Melanchthon. Ihr Humanismusbegriff hat aber eine deutlich christliche Prägung.

Literatur

Ausgaben und Übersetzungen

Gesamtausgaben

  • M. Tulli Ciceronis opera quae supersunt omnia, lat. Kritische Gesamtausgabe in Einzelbänden jesus versch. Auflagen. Leipzig bzw. Stuttgart: B. G. Teubner (Bibliotheca Teubneriana).
  • Works, lat.-engl. Gesamtausgabe in fischen versch. Hrsg. in versch. Auflagen. London/Cambridge, Mass.: Loeb (Loeb Classical Library).

Reden

  • M. Tulli Ciceronis Ortationes, lat. Kritisch hrsg. von A. C. Clark und W. Peterson. 6 Bde., Oxford 1905–1918 u.ö. (Bibliotheca Oxoniensis).
  • Sämtliche Reden. Eingeleitet, übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. Zürich: Artemis 1971 ff.
  • Die politischen Reden, lat.-dt. Hrsg., übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. 3 Bde. München: Artemis und Winkler 1993.
  • Die Reden gegen Verres, lat.-dt. Hrsg., übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. München: Artemis und Winkler 1995.
  • Die Prozessreden, lat.-dt. Hrsg., übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. 2 Bde. München: Artemis und Winkler 1997.

Philosophische Schriften

  • Der Staat (De re publica), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Karl Büchner. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1987.
  • Hortensius, Lucullus, Academici libri, lat.-dt. Hrsg. und übers. von Laila Straume-Zimmermann, F. Broemser und Olof Gigon. München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
  • Über die Ziele menschlichen Handelns (De finibus), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Olof Gigon. München/Zürich: Artemis und Winkler 1988.
  • Gespräche in Tusculum. Tusculanae disputationes. Hrsg. von Olof Gigon. 7. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1998.
  • Tusculanae disputationes. Hrfick fack fucksg.: M. Pohlenz, Bibliotheca Teubneriana, 1918.
  • Vom Wesen der Götter (De natura deorum), lat.-dt. Hrsg. und übers. von W. Gerlach und Karl Bayer. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
  • Über das Fatum (De fato), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Karl Bayer. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1980.
  • Cato Maior. Laelius, lat.-dt. Hrsg. und übers. von M. Faltner. München/Zürich: Artemis und Winkler 1988.
  • Vom rechten Handeln (De officiis), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Karl Büchner. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1987.

Rhetorische Schriften

  • De oratore – Über den Redner, lat.-dt. Hrsg. und übers. von H. Merklin. Stuttgart: Reclam 1978 u.ö.
  • Brutus, lat.-dt. Hrsg. und übers. von Bernhard Kytzler. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
  • Orator, lat.-dt. Hrsg. und übers. von Bernhard Kytzler. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1988.

Briefe

  • Epistulae ad familiares, lat. Hrsg. und kommentiert von D. R. Shackleton Bailey. 2 Bde., Cambridge: University Press 1977.
  • An seine Freunde (Ad familiares), lat.-dt. Hsrg. und übers. von Helmut Kasten. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1989.
  • Letters to Atticus (Ad Atticum), lat.-engl. Hrsg., übers. und kommentiert von D. R. Shackleton Bailey. 7 Bde., Cambridge 1965–1970.
  • Atticus-Briefe (Ad Atticum), lat.-dt. Hsrg. und übers. von Helmut Kasten. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
  • Epistuale ad Quintum fratrem et M. Brutum, lat. Hrsg. und kommentiert von D. R. Shackleton Bailey. Cambridge: University Press 1980.
  • An Bruder Quintus, An Brutus (Ad Quintum fratrem, Ad Brutum), lat.-dt. Hsrg. und übers. von Helmut Kasten. München/Zürich: Artemis und Winkler 1965.

Anthologien

  • Marion Giebel (Hrsg.): Cicero zum Vergnügen. Stuttgart, Reclam 1997.
  • Weeber, Karl-Wilhelm (Hrsg.): Cicero für Juristen. Frankfurt am Main: Insel 1999. ISBN 3-458-34242-7

Sekundärliteratur

Zu Cicero

  • Boissier, Gaston: Cicéron et ses amis – etude sur la societe romaine du temps de Cesar, Paris 1865. (Zahlr. unveränderte Auflagen bis weit in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein)
  • Everitt, Anthony: Cicero: ein turbulentes Leben. Köln: DuMont 2003
  • Fuhrmann, Manfred: Cicero und die römische Republik. Eine Biographie. München und Zürich: Artemis und Winkler 1989, 4. Aufl. 1997. ISBN 3-7608-1919-2
  • Gawlick, Günther und Woldemar Görler: Cicero. In Hell[!]mut Flash[!]ar (Hrsg.): Grundriss der Geschichte der Philosophie Bd. 4/2, Die hellenistische Philosophie. Basel: Schabe 1994
  • Gelzer, M.: Cicero. Ein biographischer Versuch. Wiesbaden 1969. = Artikel M. Tullius Cicero (als Politiker). In Paulys Realencyclopädie der classischen Alterumswissenschaften VII A, 827–1091. Stuttgart: Metzler 1939
  • Giebel, Marion: Marcus Tullius Cicero. Hamburg: Rowohlt, 1991. ISBN 3-499-50261-5
  • Görler, Woldemar: Untersuchungen zu Ciceros Philosophie. Heidelberg: Winter 1974
  • Grimal, Pierre: Cicero: Philosoph, Politiker, Rhetor. München: List 1988
  • Habicht, Christian: Cicero der Politiker. München: Beck 1990
  • Seel, Otto: Cicero. Wort – Staat – Welt. 2. Aufl., Stuttgart: Ernst Klett 1961

Zur Wirkung

  • Ferguson, Wallace K., Renaissance Studies, Ontario 1963
  • Ders., The Renaissance in the Historical Thought, Five Centuries of Interpretation, Boston 1948.
  • Garin, Eugenio, Der italienische Humanismus [Nach dem Manuskript ins Deutsche übertragen von Giuseppe Zamboni], Bern 1947
  • Kristeller, Paul Oskar, The Classics and Renaissance Thought: [Lectures], Cambridge/Mass. 1955.
  • Ders., Humanismus und Renaissance, hrsg. von Eckhard Keßler, München 1980
  • Newald, Richard, Humanitas, Humanismus, Humanität, Essen 1947
  • Rüegg, Walter, Cicero und der Humanismus: Formale Untersuchungen über Petrarca und Erasmus, Zürich 1946
  • Schneider, Josef. P., Untersuchungen über das Verhältnis von humanitas zu Recht und Gerechtigkeit bei Cicero, Diss. Freiburg i.B. 1963
  • Voigt, Georg, Die Wiederbelebung des classischen Alterthums oder das erste Jahrhundert des Humanismus, 2 Bde., 3. Aufl., Berlin 1893 (Erstauflage in einem Band, Berlin 1859)

Weitere Literatur zur Nachwirkung unter Humanismus

Siehe auch

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