Diskussion:Dividendenstripping

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Bahnemann in Abschnitt Vorteilsnehmer des Dividendenstrippings
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Allgemeine Artikelqualität

Der Artikel ist unvollständig, der zweite Satz unter "Rechtliche Bewertung" endet im Nichts... Ist das Thema überhaupt noch relevant? --Dominikhans 00:31, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz korrigiert. Die "Rechtliche Bewertung" gehört imho zum Thema dazu. Immerhin hat man bis zum Bundesfinanzhof geklagt und danach sich über den Nichtanwendungserlass gestritten.Karsten11 12:51, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Vorteilsnehmer des Dividendenstrippings

Aussage: "Diese Methode eignet sich vor allem für ausländische Anteilseigner sowie für inländische Aktionäre mit einer hohen Steuerprogression".

Verstehe diesen Punkt nicht - seit der Abgeltungssteuer ist der Zinssatz hier doch immer 25% und ein Vorteil wäre nur dann gegeben, läge die eigene Progression unterhalb dieser Schwelle? Verstehe den Vorteil für ausländische Investoren, doch was ist die Motivation der Gegenparts sich auf diese Deals einzulassen? Vielen Dank --Bahnemann (Diskussion) 08:51, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten