„Liquid Democracy“ – Versionsunterschied

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== Kritik ==
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=== Vertrauen als nicht-transitive Beziehung ===
=== Vertrauen als nicht-transitive Beziehung ===
Eine erste Kritik bezieht sich auf die Möglichkeit von Delegierten, die ihnen im Rahmen von ''Delegated Voting'' anvertraute Stimme weiterzugeben. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit zu Kettendelegationen und zur Anhäufung von Stimmen bei den tatsächlich Abstimmenden am Ende der Delegationskette. Einige dieser Abstimmenden gelten als „Superdelegierte“, die nach einer Definition der Piratenpartei diesen Status dann erreichen, wenn sie über zehn oder mehr Prozent aller Stimmen verfügen. Es ist aber für jeden Teilnehmer jederzeit nachvollziehbar, wem die eigene Stimme am Ende folgt und es besteht jederzeit die Möglichkeit die Delegationskette zu ändern oder unmittelbar selbst abzustimmen.
Eine erste Kritik bezieht sich auf die Möglichkeit von Delegierten, die ihnen im Rahmen von ''Delegated Voting'' anvertraute Stimme weiterzugeben. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit zu "Kettendelegationen" und zur Anhäufung von Stimmen bei einzelnen Abstimmungsergebnissen durch vorab durch die Nutzer festgelegte, automatische Stimmabgaben. Abstimmende, deren Stimmverhalten von vielen Teilnehmern kopiert wird, gelten als „Superdelegierte“, die nach einer Definition der Piratenpartei diesen Status dann erreichen, wenn am Ende einer Abstimmung zehn oder mehr Prozent aller Stimmen ihrem Stimmverhalten folgen. Es ist für jeden Teilnehmer jederzeit nachvollziehbar, wem die eigene Stimme am Ende folgt und es besteht jederzeit die Möglichkeit die Delegationskette zu ändern oder unmittelbar selbst abzustimmen. Insofern ist es verfehlt von "anvertrauten Stimmen" bzw einer "Stimmenanhäufung" zu sprechen, da es sich nicht um eine Form der Stimmübertragung, sondern um eine besondere Art des persönlichen Einsatzes der eigenen Stimme handelt, über die weiterhin jederzeit und in jeder Hinsicht selbst verfügt werden kann. Der Begriff des "Delegierten" scheint im Zusammenhang mit Liquid Democracy ebenfalls verfehlt, da einem Delegierten<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Delegierter</ref> etwas anvertraut, er/sie mit etwas beauftragt, ihm/ihr etwas übertragen wurde usw.
Das Verb "delegieren" wird in zwei Bedeutungen gebraucht: 1. jemanden in oder zu etwas delegieren, im Sinne von „abordnen“, und
2. eine Aufgabe an jemanden delegieren, im Sinne von „abtreten, übertragen“<ref>http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/deligieren.shtml</ref><ref>http://de.pons.eu/dict/search/results/?q=delegare&in=&kbd=fr&l=dela</ref><ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Delegation_(Organisationskonzept)</ref>
In concreto wird der "Delegierte" aber weder "abgeordnet", da er/sie keinen Auftrag oder ähnliches erhält.
Außerdem findet - wie gesagt - keine Stimmübertragung statt, da die Übertragung eines Rechts (hier: Stimmrecht) nach herkömmlicher Auffassung die Abtretung desselben impliziert<ref>http://dejure.org/gesetze/BGB/413.html</ref>, was hier aufgrund aufrechter, uneingeschränkter Verfügungsmacht bzw Zuständigkeit am Stimmrecht nicht der Fall ist.


An der Möglichkeit, Kettendelegationen zu bilden, wird vor allem kritisiert, dass Menschen ihre Stimme delegieren, weil sie erstens erwarten, dass der Delegierte kompetenter sei als sie selbst, und weil zweitens ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Delegierten bestehe. Dieser Vorgang sei aber nicht transitiv, wenn er überwiegend emotional begründet sei.<ref>Carl Christian von Weizsäcker: [http://www.uni-koeln.de/wiso-fak/weiz/ss/wb-fol5b.pdf ''Transitive Beziehungen''] (PDF; 8&nbsp;kB)</ref> So folge aus den Sätzen: „Fritz liebt Lisa“ und „Lisa liebt Hans“ nicht der Satz: „Fritz liebt Hans“. Einen „Transit“ (Übergang) von Liebe gebe es nicht. Wenn ein Vertrauensverhältnis auf Beliebtheit und nicht auf Vernunftgründen beruhe, dann sei die Schlussfolgerung: „A vertraut B, und B vertraut C; also vertraut A C“ unzulässig. Daher seien Kettendelegationen problematisch. Auf dem zweiten Landesparteitag der Piratenpartei [[Bayern]] im Jahr 2012 wurde deshalb der Antrag gestellt, das Gewicht transitiver Delegationen zu „dämpfen“.<ref>Piratenpartei Bayern: [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Ber%C3%BCcksichtigung_des_inh%C3%A4renten_Vertrauensschwundes_bei_transitiven_Delegationen_in_Liquid_Feedback_durch_D%C3%A4mpfung_des_Stimmgewichts ''Berücksichtigung des inhärenten Vertrauensschwundes bei transitiven Delegationen in Liquid Feedback durch Dämpfung des Stimmgewichts'']</ref>
In weiterer Folge wird an der Möglichkeit, "Kettendelegationen" zu bilden, unter anderem kritisiert, dass Menschen ihre Stimme "delegieren", weil sie erstens erwarten, dass der Delegierte kompetenter sei als sie selbst, und weil zweitens ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Delegierten bestehe. Dieser Vorgang sei aber nicht transitiv, wenn er überwiegend emotional begründet sei.<ref>Carl Christian von Weizsäcker: [http://www.uni-koeln.de/wiso-fak/weiz/ss/wb-fol5b.pdf ''Transitive Beziehungen''] (PDF; 8&nbsp;kB)</ref> So folge aus den Sätzen: „Fritz liebt Lisa“ und „Lisa liebt Hans“ nicht der Satz: „Fritz liebt Hans“. Einen „Transit“ (Übergang) von Liebe gebe es nicht. Wenn ein Vertrauensverhältnis auf Beliebtheit und nicht auf Vernunftgründen beruhe, dann sei die Schlussfolgerung: „A vertraut B, und B vertraut C; also vertraut A C“ unzulässig. Daher seien Kettendelegationen problematisch. Auf dem zweiten Landesparteitag der Piratenpartei [[Bayern]] im Jahr 2012 wurde deshalb der Antrag gestellt, das Gewicht transitiver Delegationen zu „dämpfen“.<ref>Piratenpartei Bayern: [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Ber%C3%BCcksichtigung_des_inh%C3%A4renten_Vertrauensschwundes_bei_transitiven_Delegationen_in_Liquid_Feedback_durch_D%C3%A4mpfung_des_Stimmgewichts ''Berücksichtigung des inhärenten Vertrauensschwundes bei transitiven Delegationen in Liquid Feedback durch Dämpfung des Stimmgewichts'']</ref>
Gleichzeitig lässt sich festhalten, dass das Delegationssystem transparent ist und daher jeder Nutzer selbst entscheiden kann ob er/sie die eigene Stimme an einen bestimmten Dritten weitergeben lassen möchte oder lieber die Delegation auf jemand anders wechselt oder stattdessen selbst abstimmt.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das Delegationssystem transparent ist und daher jeder Nutzer selbst entscheiden kann, ob er/sie die eigene Stimme der eines Dritten folgen lassen möchte oder lieber die "Delegation" auf jemand anders wechselt oder stattdessen selbst abstimmt.

Zuletzt sei angemerkt, dass dieser Kritikpunkt ebenso, wenn nicht sogar in passenderer Weise am System der Mandatsvergabe bei der eutschen Bundestagswahl <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl#Wer_wird_gew.C3.A4hlt.3F</ref> angebracht werden kann, da hier mittels Zweistimme Parteien gewählt werden, die Abgeodnete entsenden, die widerum ein freies Mandat<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Freies_Mandat</ref> haben. Dass das Vertrauen in eine Partei nicht transitiv zum Vertrauen in einzelne Parteimitglieder ist, steht außer Zweifel.


=== Unmöglichkeit, geheime und zugleich nicht manipulierbare Abstimmungen durchzuführen ===
=== Unmöglichkeit, geheime und zugleich nicht manipulierbare Abstimmungen durchzuführen ===

Version vom 22. Juli 2013, 13:53 Uhr

Liquid Democracy ist eine Mischform von repräsentativer und direkter Demokratie. Das Modell kann auch als eine Weiterentwicklung des Konzepts der E-Demokratie interpretiert werden.

Merkmale

Illustration des Delegated voting: Abstimmende links von der blauen Linie haben ihre Stimme delegiert. Die Abstimmenden rechts von der Linie haben direkt abgestimmt. Die Zahlen geben die Anzahl der Abstimmenden an, die von jedem Delegierten vertreten werden (einschließlich des Delegierten selbst)

Der Begriff Liquid Democracy bezeichnet eine „neue Form der Demokratie, in der verschiedene ‚starre‘ Begrenzungen ‚verflüssigt‘ werden“[1]. Liquid Democracy soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, gezielt über einzelne Gesetze anstatt nur über von den Parteien vermittelte „Komplettlösungen“ zu entscheiden, und ihnen die Möglichkeit verschaffen, sich an der Entstehung der Gesetzestexte zu beteiligen.[2][3]

In der „flüssigen Demokratie“ gibt nicht ein Wahlberechtigter für vier oder fünf Jahre (bei Bürgermeisterwahlen sogar für einen noch längeren Zeitraum) mit seiner Stimme zugleich die Entscheidungsbefugnis über Sachfragen ab, sondern der Bürger hält seine Stimme ständig „im Fluss“, das heißt, er entscheidet von Fall zu Fall, wann er seine Stimme delegieren will und wann er lieber selbst abstimmen möchte.[4]

Im ersten Fall folgt die Stimme des Stimmberechtigten durch eine von selbigem vorgenommene Einstellung für den konkreten Fall der Stimme des ausgewählten Mandatsträgers. In einigen Varianten der Liquid Democracy ist auch eine Delegation an Gruppen, z. B. an eine Partei, vorgesehen. Dieser Vorgang wird Delegated Voting genannt. Im zweiten Fall wird eine modernisierte Variante der direkten Demokratie angewandt, bei der der Stimmberechtigte kein Abstimmungslokal aufsuchen oder Briefwahlunterlagen abgeben muss, sondern am Computer abstimmt.

Für die „Verflüssigung“ des Abstimmverfahrens sind verschiedene Softwarelösungen entwickelt worden. Von der deutschen Piratenpartei wird die Anwendung „LiquidFeedback“ genutzt, um über das Internet zu innerparteilichen Entscheidungen zu gelangen. Ferner wird das Programm „Adhocracy“ für innerparteiliche Willensbildungsprozesse genutzt (u.a. von der SPD und der Linkspartei).[5] Vertreter der FDP legen Wert auf die Feststellung, dass das von ihnen entwickelt Partizipations-Tool „New Democracy“ nichts mit der Theorie der Liquid Democracy zu tun habe, da die Partei die Idee des Delegated Voting generell ablehne.[6]

Vertreter der Piratenpartei Berlin betonen, dass die Liquid Democracy-Entscheidungen selbst keinesfalls liquid sein dürften, vielmehr müsse eine Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt zweifelsfrei feststehen und belastbar sein.[7]

Jennifer Paetsch, Vorstandsmitglied des Vereins Liquid Democracy e.V., bestreitet jedoch, dass die oben referierte Vision einer völligen Verflüssigung des politischen Systems Deutschlands kurzfristig auf der politischen Tagesordnung stehe: „Uns geht es nicht darum, die repräsentative Demokratie überflüssig zu machen oder zu ersetzen. Uns geht es darum, Schnittstellen in die bestehenden Parlamente zu schaffen und die bisherigen Verfahren zu ergänzen.“[8]

Das Konzept der Liquid Democracy im Sinne einer konsequenten Bottom-up-Politik, durch die Parteiführungen und Volksvertreter an Macht verlieren, impliziert weitreichende Umbauten der Organisation der Institutionen bzw. der Gebietskörperschaften, in denen es angewendet werden soll. Zugleich müsste das neue Konzept politischer Willensbildung in eine neue Staatstheorie integriert werden. Simon Wolfer, zeitweiliger Mitarbeiter bei Liquid Democracy e.V., gibt zu, dass die Theoretiker der Liquid Democracy noch „weit davon entfernt“ seien, ein als „ausgereift“ geltendes Staatskonzept vorlegen zu können. Zudem müsse Demokratie „nicht zwangsweise als Staats-, sondern allen voran als ein Beteiligungskonzept in allen gesellschaftlichen Bereichen“ betrachtet werden.[9]

Die im Kontext des Liquid Democracy-Diskurses entwickelten Tools sollen nach Ansicht von Vertretern etablierter Parteien auch für eine Top-down-Politik verwendet werden, d.h. als Instrumente für „eigentlich Entscheidungsberechtigte“ (d.h. für Ratsmitglieder, Abgeordnete, die staatliche Exekutive, die Kommunalverwaltung, Parteitage, Parteivorstände usw.), die Meinung der jeweiligen Basis effektiver als bisher kennenzulernen und Unterstützung durch sie einzufordern. Diese Möglichkeit ist im Projekt LiquidFriesland in Form von „Verwaltungsverfahren“ vorgesehen[10], aber auch in Vorstellungen in den Reihen der Jungen Union Hessen, in ihren Reihen Politikfeldparlamente zu implementieren. Hierfür soll allerdings die Einschränkung gelten: „Um die Entscheidungsfähigkeit der JU nicht einzuschränken, müssen daher Bereiche definiert werden, in denen wir uns durch gelebte Basisdemokratie mittels Adhocracy Unterstützung für unsere politische Arbeit und neue Impulse holen.“[11]

Liquid Democracy als Mischform der Demokratie

Inzwischen haben sich drei Richtungen der Theorie der Liquid Democracy herausgebildet, die sich durch die Antwort auf die Frage unterscheiden, wie mit dem „real existierenden“ System der repräsentativen Demokratie verfahren werden soll.

Weitgehender Verzicht auf Abgeordnete

Einer radikalen Denkschule zufolge dürfe es keine Abgeordneten geben, die für vier oder fünf Jahre alle anstehenden politischen Fragen an Stelle ihrer Wähler entscheiden. Die Abneigung gegen traditionelle Abgeordnete bringt Jan Huwald, im Jahr 2007 Geschäftsführer der deutschen Piratenpartei, dadurch zum Ausdruck, dass er sie als „auf Zeit gewählte Oligarchen“ bewertet.[12] In einer sich beschleunigenden Welt veränderten sich Zustimmungswerte „im Monatstakt“. Die „Bündelwahl“ (d.h. die Notwendigkeit, alle Lösungen zu offenen Fragen, die eine Partei anbietet, durch die Wahl dieser Partei legitimieren zu müssen), gilt als unakzeptabel, da auch Parlamentarier zunehmend von der komplexen Welt überfordert und den „übergroßen Bürokratien“, den eigentlichen Verfassern der Gesetzestexte, unterlegen seien. Daher sei es sinnvoll, von Fall zu Fall solchen Personen für begrenzte Zeit und mit Widerrufsrecht ein Mandat zu erteilen, die der Auftraggeber für hinreichend kompetent zur Lösung derjenigen Probleme hält, um die es im konkreten Fall geht. Dieser Richtung zufolge ist Liquid Democracy ein direktdemokratisches System, welches um repräsentative Elemente ergänzt wurde.[13]

Delegationssysteme werden als notwendiges Übel betrachtet: Es müsse sie deshalb geben, weil ständig eine Vielzahl von Gesetzesänderungen auf der Tagesordnung stehe und es allein schon aus Zeitgründen den Bürgern unmöglich sei, sich über alle Vorhaben zu informieren. Deshalb bleibe einem Stimmberechtigten, wenn er seine fehlende Sachkompetenz erkenne, nichts anderes übrig, als sein Stimmrecht auf eine Person seines Vertrauens zu übertragen. Solche Personen hätten aber wegen des jederzeit möglichen Mandatsentzugs selbst dann, wenn sie viele Stimmen auf sich vereinigten, nicht annähernd die Macht, die ein Abgeordneter besitze.

Sebastian Jabbusch, ehemaliger Vorsitzender der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern, stellt z.B. die ernsthaft gemeinte Frage: „[W]ie soll eine Liquid Democracy Gesellschaft aussehen? Wird im Parlament nur noch ein großer Liquid Democracy Computer stehen, der alle paar Stunden die Ergebnisse von Abstimmungen verkündet?“

Aus den Reihen derjenigen, die eine Einbindung von Instrumenten der Liquid Democracy in die bestehende Verfassung ablehnen, wurde heftige Kritik an dem Modellversuch LiquidFriesland geübt: Von direkter Demokratie könne keine Rede mehr sein, wenn die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung über LiquidFeedback als bloße „Anregungen“ im Sinne des § 34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes[14] bewertet würden.[15]

Prinzipielle Akzeptanz der Existenz von Parlamenten

Der Verein Liquid Democracy e.V. akzeptiert im Kontext der Theorie des Direkten Parlamentarismus im Prinzip das bestehende repräsentative, durch deutsches Recht, insbesondere durch das deutsche Parteiengesetz normierte System verbindlicher Entscheidungen durch Abgeordnete, insbesondere in Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag. Daher erklärt der Verein ausdrücklich: „Wir wollen nicht allgemeine Wahlen ersetzen.“[16] Die „staatlichen Abgeordneten“ müssten allerdings regelmäßig in Diskurse eingebunden werden, die aktuell in der Gesellschaft stattfinden, und sich an deren Ergebnissen orientieren. Von besonderer Bedeutung für jedes Sachthema seien Politikfeldparlamente, die sich ausschließlich mit dem betreffenden Thema befassen.

Ein derartiges Verfahren stelle zugleich eine Modernisierung der traditionellen direkten Demokratie dar, in der Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, verbindliche Entscheidungen über Sachfragen zu treffen. Im Falle von Bürger- und Volksbegehren finde aber ein Diskurs zu den abzustimmenden Gesetzesentwürfen nur im Vorfeld zwischen den Initiatoren und zuständigen Repräsentanten statt. Die Bürger hätten beim Direkten Parlamentarismus gute Chancen, ihre eigenen Ideen, Verbesserungs- und Alternativvorschläge in diesen Diskurs einzubringen, insbesondere dann, wenn sie Mitglied eines Politikfeldparlaments würden, was leicht möglich sei. Partizipation sei heute für jeden durch den Einsatz von Informationstechnologie leicht möglich.[17]

Leonard Dobusch bezweifelt, dass es bei dem Modell der Liquid Democracy überhaupt in erster Linie um Basisdemokratie gehe. Entscheidend sei vielmehr, dass durch das Stimmensammeln im Kontext des Delegated Voting eine neue Interpretation des Wesens von Repräsentation entstehe.[18]

Liquid Democracy als innerparteiliches Organisationsprinzip

Die Vereine Public Software Group e. V. und Interaktive Demokratie e. V. sehen den realistischen Weg zu mehr Mitbestimmung in der grundlegenden Erneuerung der Entscheidungsprozesse in Parteien. Liquid Democracy könne den Mitgliedern unmittelbaren Einfluss verschaffen und Parteien dadurch attraktiver für die Bürger machen. Folgerichtig wurde die Software LiquidFeedback für namentliche Abstimmungen in Parteien und Vereinen entwickelt.[19][20] Ein Einsatz für die Bürgerbeteiligung wird als zusätzlicher Kanal zu gewählten Volksvertretern befürwortet, wenn sich (wie bei LiquidFriesland) nur berechtigte Benutzer genau einmal anmelden können, die Teilnehmer sich untereinander identifizieren können und eine realistische Aussage zu den politischen Folgen der Beteiligung getroffen wird.[21][22]

Kritik

Vertrauen als nicht-transitive Beziehung

Eine erste Kritik bezieht sich auf die Möglichkeit von Delegierten, die ihnen im Rahmen von Delegated Voting anvertraute Stimme weiterzugeben. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit zu "Kettendelegationen" und zur Anhäufung von Stimmen bei einzelnen Abstimmungsergebnissen durch vorab durch die Nutzer festgelegte, automatische Stimmabgaben. Abstimmende, deren Stimmverhalten von vielen Teilnehmern kopiert wird, gelten als „Superdelegierte“, die nach einer Definition der Piratenpartei diesen Status dann erreichen, wenn am Ende einer Abstimmung zehn oder mehr Prozent aller Stimmen ihrem Stimmverhalten folgen. Es ist für jeden Teilnehmer jederzeit nachvollziehbar, wem die eigene Stimme am Ende folgt und es besteht jederzeit die Möglichkeit die Delegationskette zu ändern oder unmittelbar selbst abzustimmen. Insofern ist es verfehlt von "anvertrauten Stimmen" bzw einer "Stimmenanhäufung" zu sprechen, da es sich nicht um eine Form der Stimmübertragung, sondern um eine besondere Art des persönlichen Einsatzes der eigenen Stimme handelt, über die weiterhin jederzeit und in jeder Hinsicht selbst verfügt werden kann. Der Begriff des "Delegierten" scheint im Zusammenhang mit Liquid Democracy ebenfalls verfehlt, da einem Delegierten[23] etwas anvertraut, er/sie mit etwas beauftragt, ihm/ihr etwas übertragen wurde usw. Das Verb "delegieren" wird in zwei Bedeutungen gebraucht: 1. jemanden in oder zu etwas delegieren, im Sinne von „abordnen“, und 2. eine Aufgabe an jemanden delegieren, im Sinne von „abtreten, übertragen“[24][25][26] In concreto wird der "Delegierte" aber weder "abgeordnet", da er/sie keinen Auftrag oder ähnliches erhält. Außerdem findet - wie gesagt - keine Stimmübertragung statt, da die Übertragung eines Rechts (hier: Stimmrecht) nach herkömmlicher Auffassung die Abtretung desselben impliziert[27], was hier aufgrund aufrechter, uneingeschränkter Verfügungsmacht bzw Zuständigkeit am Stimmrecht nicht der Fall ist.

In weiterer Folge wird an der Möglichkeit, "Kettendelegationen" zu bilden, unter anderem kritisiert, dass Menschen ihre Stimme "delegieren", weil sie erstens erwarten, dass der Delegierte kompetenter sei als sie selbst, und weil zweitens ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Delegierten bestehe. Dieser Vorgang sei aber nicht transitiv, wenn er überwiegend emotional begründet sei.[28] So folge aus den Sätzen: „Fritz liebt Lisa“ und „Lisa liebt Hans“ nicht der Satz: „Fritz liebt Hans“. Einen „Transit“ (Übergang) von Liebe gebe es nicht. Wenn ein Vertrauensverhältnis auf Beliebtheit und nicht auf Vernunftgründen beruhe, dann sei die Schlussfolgerung: „A vertraut B, und B vertraut C; also vertraut A C“ unzulässig. Daher seien Kettendelegationen problematisch. Auf dem zweiten Landesparteitag der Piratenpartei Bayern im Jahr 2012 wurde deshalb der Antrag gestellt, das Gewicht transitiver Delegationen zu „dämpfen“.[29] Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das Delegationssystem transparent ist und daher jeder Nutzer selbst entscheiden kann, ob er/sie die eigene Stimme der eines Dritten folgen lassen möchte oder lieber die "Delegation" auf jemand anders wechselt oder stattdessen selbst abstimmt.

Zuletzt sei angemerkt, dass dieser Kritikpunkt ebenso, wenn nicht sogar in passenderer Weise am System der Mandatsvergabe bei der eutschen Bundestagswahl [30] angebracht werden kann, da hier mittels Zweistimme Parteien gewählt werden, die Abgeodnete entsenden, die widerum ein freies Mandat[31] haben. Dass das Vertrauen in eine Partei nicht transitiv zum Vertrauen in einzelne Parteimitglieder ist, steht außer Zweifel.

Unmöglichkeit, geheime und zugleich nicht manipulierbare Abstimmungen durchzuführen

Geheime und zugleich missbrauchssichere Wahlen sind digital nicht möglich. Die geheime Stimmabgabe steht jedoch mit dem Konzept der Liquid Democracy ohnehin in krassem Widerspruch, weshalb stark zu bezweifeln ist, dass sie je intendiert war. Liquid Democracy zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, das eigene Abstimmverhalten dem eines anderen (auf Wunsch automatisch und jedenfalls jederzeit widerruflich) anpassen zu können. Diese Möglichkeit würde ad absurdum geführt, wenn nicht durch Einsehbarkeit des Abstimmungsverhaltens Vertrauen gebildet und Kontrolle ermöglicht würde. Dass geheime und zugleich missbrauchssichere Wahlen digital nicht möglich sind, ist derzeit unbestritten. Dies ist eine richtige Aussage, die jedoch im Bezug auf Liquid Democracy unpassend ist, da er das Wesen der Liquid Democracy verkennt. Selbst wenn eine geheime digitale Stimmabgabe möglich wäre, wäre sie mit dem Konzept der Liquid Democacy nicht vereinbar, da die oben angeführten Wesensmerkmale der Liquid Democracy dadurch konterkariert würden. Mit anderen Worten: Ein Programm zur geheimen Stimmabgabe könnte man nicht mehr als Liquid Democracy bezeichnen.

Allgemeines zu digitalen Wahlen: Eine „digitale Wahlurne“ ist noch nicht entwickelt worden, und es wird sie womöglich auch nie geben. Damit ist gemeint, dass einerseits (vor der Stimmabgabe) die Personalien des Stimmwilligen überprüft werden müssten, im Falle einer Stimmberechtigung seine Abstimmung registriert werden müsste und ihm registrierte Originalunterlagen ausgehändigt werden müssten, die er unbeobachtet markieren können müsste. Unter Beobachtung müssten diese Unterlagen durch den Urnenschlitz geworfen werden, wodurch sie anonymisiert würden. Trotzdem müsste auch nach einem gewissen zeitlichen Abstand kontrolliert werden können, wer an der Abstimmung teilgenommen hat, ob die Zahl der Abstimmenden mit der Zahl der Stimmzettel übereinstimmt und ob diese richtig ausgezählt wurden. Auch bei Briefwahlen können Original-Wahlunterlagen mit zunächst nicht erkennbarer Kreuzsetzung eindeutig bestimmten Personen zugeordnet werden. Deren Identität und Stimmberechtigung können dabei eindeutig festgestellt werden. Bei der Auszählung hingegen kann dadurch, dass auch in diesem Fall die Unterlagen einen sie anonymisierenden Urnenschlitz passiert haben, nicht rekonstruiert werden, wer die Stimme abgegeben hat. Beide Abstimmungsverfahren können digital nicht vollständig nachgeahmt werden.

Möchte man also überprüfbare elektronische Abstimmungen durchführen, müssen diese als offene Abstimmung mit Identitäten stattfinden, die für die anderen Teilnehmer hinreichend mit den abstimmenden Personen verknüpft sind.[32] Auf diese Weise wäre bei jeder Abstimmung feststellbar, ob alle Abstimmenden stimmberechtigt waren und nur so viele Stimmen abgegeben haben, wie sie abgeben durften. Feststellbar wäre auch, ob jemand an der Abstimmung teilgenommen hat und (wenn ja) wie er abgestimmt hat. Angst vor sozialem Druck könnte (wie bei offenen traditionellen Abstimmungen) Abstimmende veranlassen, gruppenkonform abzustimmen. Dem lässt sich teilweise durch die Möglichkeit, sich für eine geheime Abstimmung auszusprechen, begegnen. Niedrige Zustimmungsquoren zum Verweis einer Sache zur geheimen Abstimmung auf eine Offline-Abstimmung können hier teilweise Abhilfe schaffen.[33]

Der Einsatz von LiquidFeedback für „geheime“ Abstimmungen wird von den Entwicklern der Software vor allem wegen der damit verbundenen Manipulationsrisiken abgelehnt.[34] Gleichwohl lässt sich festhalten, dass noch kein Fall bekannt ist, in dem LiquidFeedback von Betreibern als, zur geheimen Abstimmung geeignet bezeichnet wurde. Im Gegenteil ist eindeutig erkennbar, dass das Stimmverhalten einsehbar ist.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung kritisiert den Ansatz der Liquid Democracy als „inkonsistent“: Die drei wichtigsten Grundwerte der Piratenpartei, nämlich politische Transparenz, politische Partizipation und Datenschutz wollten sich in dieser Trias nicht zusammenfügen. Man könne zwar politische Transparenz und Datenschutz durchaus zusammendenken. Die Voraussetzung dafür aber sei, dass es eine klare Grenze zwischen „Politiker“ und „Bürger“ gebe. Während vom Politiker erwartet werden könne, dass er seine Handlungen transparent mache, weil er sich qua Amt und Macht für die zweite Kategorie, den „Bürger“, verantwortlich zeichne, könne im Gegenteil dem Bürger die Undurchsichtigkeit seiner Handlung zugestanden werden, weil sein Wirken und seine Macht begrenzt seien.[35] Dem lässt sich entgegenhalten, dass der Bürger seit jeher immer dann zum Politiker wird, wenn er Politik betreibt. Insofern lässt sich die Grenze zwischen Bürger und Politiker ab Registrierung in einem solchen System ziehen.

Illusion stärkerer Beteiligung der Bürger am Willensbildungsprozess

Die teilweise geäußerte Hoffnung, durch Liquid Democracy wäre eine größere Bürgerbeteiligung erreichbar als durch Bürger- oder Volksbegehren, ist durch die Realität nicht gedeckt: Zum 19. September 2012 hatte die deutsche Piratenpartei nach eigenen Angaben 34.043 Mitglieder. Bei der Abstimmungsplattform „LiquidFeedback“ waren zu diesem Zeitpunkt nur 10.807 Mitglieder registriert. Es war in LiquidFeedback keine Abstimmung zu finden, an der sich mehr als 800 Mitglieder beteiligt hätten. Meist waren es weniger als 300, also weniger als ein Prozent aller Mitglieder.[36] Bei der Piratenpartei Österreichs, wo eine großteils identische Abstimmungsplattform genutzt wird, ist der prozentuelle Anteil der Piratenpartei-Mitglieder, die auch bei der Abstimmungsplattform LiquidFeedback aktiv sind jedoch deutlich höher[37]. Dies mag darin begründet sein, dass die Piratenpartei Österreichs im Gegensatz zu ihrer deutschen Schwesterpartei digitale Abstimmungsergebnisse als verbindlich für ihre Organe ansieht[38].

In der Anfangsphase des Projekts LiquidFriesland haben von den ungefähr 100.000 Einwohnern des Landkreises Friesland 450 Bürger einen Zugangscode zu LiquidFeedback beantragt. Ihre Stimme haben pro Abstimmungsfall zwischen 20 und 50 Friesländer abgegeben.[39] Kreispolitiker lassen durchblicken, dass ihnen eine Fortsetzung des Projekts nur dann als sinnvoll erscheine, wenn regelmäßig mindestens 100 bis 200 Friesländer an einer Abstimmung teilnähmen.

Einige Kritiker bezweifeln jedoch ohnehin, dass es in der Bevölkerungsmehrheit einen Wunsch nach mehr Partizipationsmöglichkeiten (übers Internet) gebe: 50 Prozent der Bevölkerung interessierten sich sehr wenig für Politik. Sie sähen allenfalls die Fernsehnachrichten und gingen zur Wahl. Daran habe auch der Siegeszug des Internets nicht das Geringste geändert. Die „Passiven Mainstreamer“ sprächen weder mit Freunden über Politik noch läsen sie den Politikteil der Tageszeitung. Sie steuerten auch nie einen politischen Blog an und unterschrieben nie eine Online-Petition. Bildungsferne Schichten partizipierten auch im Netz kaum am politischen Dialog, und zwar auch dann nicht, wenn sie jung und Youtube-erprobt seien. Ein Großteil vor allem älterer politisch Interessierter sei von der Digitalen Spaltung betroffen (siehe unten). Die Politik dürfe nicht den Fehler machen, die Ergebnisse von Online-Diskussionen für einen repräsentativen Meinungsdurchschnitt zu halten.[40] In einer Zusammenstellung verschiedener Modelle der Bürgerbeteiligung gibt die Führungsakademie Baden-Württemberg folgendes Urteil über das Modell Liquid Democracy ab: „Seine große Schwäche ist […] die Annahme vom politisierten Bürger als Regelfall. Tatsächlich findet Politik im Internet aber nur in einer kleinen Nische statt und bietet dort allenfalls eine neue Spielwiese für die auch außerhalb des Internets politisch Interessierten und Aktiven.“[41] Die hier postulierte "Annahme vom politisierten Bürger als Regelfall" ist jedoch ebenfalls eine unbelegte Annahme. Im Gegenteil: Auf einer Veranstaltung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung im November 2011 wurde die These vertreten, jede denkbare Variante der Demokratie führe in der Praxis zu einer „Diktatur der Aktiven“. Das könne auch im Fall der Liquid Democracy nicht anders sein.[42]

Gefahr einer Stimmungsdemokratie

Wie bei jeder Form der Demokratie, lässt sich auch hier die Befürchtung einer Ochlokratie (Pöbelherrschaft) ins Treffen führen, wie sie schon Aristoteles formulierte[43].

Dementsprechend fundamental übt Laszlo Trankovits Kritik am Konzept der Liquid Democracy: „Es ist ein Glücksfall der Geschichte, dass wir in Deutschland das solide Gerüst der repräsentativen Demokratie haben. Das System der Checks and Balances sollte sorgsam abgewogene Politikgestaltung ermöglichen, die Hektik der Moderne reduzieren, perspektivische oder ‚nachhaltige‘ Konzepte ermöglichen können. Wer entscheidet, muss zumindest politisch verantwortlich gemacht werden können – das wäre in einer direkten Demokratie nur noch verschwommen möglich. Je mehr der Bürger mitbestimmt, desto mehr droht das System zu einer zukunftsblinden Stimmungsdemokratie zu entarten. […] Die Piraten müssen noch nachweisen, dass sie mehr sind als der institutionalisierte Ausdruck des Machtanspruchs der Unwissenden.“[44]

Burkhard Schröder bringt diese Kritik mit den Worten auf den Punkt: „Direkte Teilhabe aller immer ergibt […] nicht zwangsläufig bessere Ergebnisse, sondern lässt nur alle sich mehr wohlfühlen.“[45] Problematisch dabei sei der Dunning-Kruger-Effekt, d.h. der Umstand, dass in der Realität Inkompetente sich oft ihrer Inkompetenz nicht bewusst seien und deshalb nicht ihre Stimme delegierten, obwohl sie eine komplexe Sachfrage nicht sachgerecht beurteilen könnten.

Winston Churchill widerum erkannte diese, der Demokratie inhärenten Probleme und statuierte: "Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen - abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind." - Winston Churchill, zitiert von Hans Vorländer bei.bpb.de[46]

Verlust an Ernsthaftigkeit durch Banalisierung des Abstimmungsvorgangs

Bernd Guggenheimer schließlich kann sich nicht vorstellen, dass in einer Spaßgesellschaft, in der die Urteile der Bürger oft eher ästhetischen („Gefällt mir!“) als Vernunft-Kriterien folgen, „jemand, der sich eben mal schnell zwischen dem ersten Selbstgezapften und einer gerade beginnenden Vorabend-Gameshow einklinkt, etwas Wegweisendes und Bestandverbürgendes“ in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen haben könnte.[47]

Digitale Spaltung

Keine Form der Demokratie hat es bisher geschafft, niemanden von der Teilnahme an der politischen Willensbildung auszuschließen. Die Hürden zur Teilnahme an demokratischen Wahlen und Abstimmungen sind mannigfaltig. Während bei Mitgliederversammlungen der zumeist hohe zeitliche und finanzielle Aufwand als Hürde zur Teilnahme ins Treffen geführt werden kann, lässt sich in Bezug auf Liquid Democracy feststellen, dass diese zwar geeignet ist, herkömmliche Hürden zu beseitigen bzw abzufedern, jedoch auf der anderen Seite allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre internetaffin in dem Sinne sei, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Raum für unterschiedliche Aktivitäten im Sinn eines sozialen Netzes nutzten.[48]

Trotz der unbestreitbaren Einsicht, dass jede Form der Demokratie diverse Bevölkerungsschichten von der Teilhabe ausschließt, wird als die größte Hürde für eine rasche Einführung softwarebasierter Online-Demokratie á la Liquid Democracy die damit verbundene Bevorzugung jener Bevölkerungsschichten, die über eine größere Kompetenz oder Affinität zu digitalen Technologien und dem Internet verfügten, genannt. Hinzu komme, dass die prinzipiell wünschenswerte Möglichkeit, mit Hilfe von Liquid Democracy in Diskurse aktiv eingreifen zu können, diese Probleme noch verschärfe: Wenn nicht nur die Entscheidungsfindung, sondern auch der entscheidungsbegleitende Diskurs größtenteils online vermittelt ablaufe, potenziere sich die Benachteiligung jener Gruppen, die von digitaler Spaltung besonders betroffen seien.[49]

Andererseits lässt sich zweifellos festhalten, dass jede Form der Demokratie Voraussetzungen zur Beteiligung hat. Herkömmliche Parteiendemokratie setzt für die Mitbestimmung des Einzelnen oftmals voraus, dass diese(r) physisch anwesend ist, was wiederum berufstätige Menschen im Vergleich zu nicht Berufstätigen benachteiligt. Ebenso haben im momentanen Politiksystem zum Beispiel kranke Menschen oder finanziell Benachteiligte weniger Möglichkeiten als gesunde oder wohlhabende Menschen. Es ist höchst fraglich, ob gleiche Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsteile realisierbar ist. Markus Schlegel, ein Befürworter der Liquid Democracy in den Reihen der SPD, empfiehlt: „Bei aller Begeisterung für elektronische Debatten im Internet müssen auch die traditionellen Ortsverbände weiter ein Forum der Diskussion sein, denn alle Mitglieder - auch solche ohne Internetzugang - müssen Chancengleichheit haben, ihrer Meinung Gehör zu verschaffen.“[50]

Nach geltendem Recht nur Anregungs-Charakter der Abstimmungsergebnisse

Momentan kann die Anwendung von Liquid Democracy aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen die traditionelle direkte Demokratie nicht modernisieren, da nur mit Hilfe von Bürger- und Volksentscheiden verbindliche Entscheidungen getroffen werden können, während Abstimmungen mit Hilfe von LiquidFeedback und anderen Tools in den Bereichen, in denen das Grundgesetz, eine Landesverfassung, eine Kommunalverfassung oder das Parteiengesetz anzuwenden sind, nur den Status von „Anregungen“ besitzen.

In einem Antrag des Bezirksverbandes Rhein-Main sowie der Kreisverbände Frankfurt, Offenbach, Maingau, Main-Kinzig und des Stadtverbandes Neu-Isenburg der Jungen Union, in die hessische JU Politikfeldparlamente zu implementieren, wird dem Vorstand ein Vetorecht gegen direktdemokratisch zustande gekommene Beschlüsse von Politikfeldparlamenten zugestanden. Begründung: „[W]eil er alle JU Mitglieder repräsentiert, ist der Beschluss des Vorstandes wirksam und nicht die Abstimmungsempfehlung [des Politikfeldparlaments], der Vorstand hat deshalb gegenüber der Abstimmungsempfehlung Veto-Recht.“[51]

Rechtliche Normen

Deutsches Recht

Unantastbarkeit der „besonderen Organe der Gesetzgebung“

Art. 79, Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes benennt tragende Säulen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die selbst durch einen einstimmigen Beschluss nicht geändert werden dürften. Zu den Merkmalen dieser Grundordnung gehört nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1952 das Prinzip der Volkssouveränität.[52] Der Grundsatz der Volkssouveränität ist in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) geregelt. Die Bestimmung lautet wie folgt:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Darüber hinaus wurde auf einem „Politcamp“, das im September 2012 in Berlin stattfand, klargestellt, „dass […] [d]er Legislative […] neben der Entscheidungsfindung auch die Kontrolle der Exekutive“ obliege.[53] Demnach würde die Abschaffung von Parlamenten einen Verstoß gegen das ebenfalls durch Art. 79 Abs. 3 GG vor Veränderungen geschützte Gebot der Gewaltenteilung darstellen.

Eine vollständige Ausschaltung der „besonderen Organe der Gesetzgebung“, vor allem des Bundestags und des Bundesrates als Verfassungsorganen im Zuge einer radikalen Interpretation des Prinzips der Liquid Democracy wäre also verfassungswidrig.

Problematik von Wahlautomaten

Am 3. März 2009 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über den Einsatz von Wahlautomaten bei Bundestagswahlen:[54] Der Zweite Senat beschloss, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dabei kommt der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses eine besondere Bedeutung zu. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl. Wird das Wahlergebnis durch rechnergesteuerte Verarbeitung der in einem elektronischen Speicher abgelegten Stimmen ermittelt, genügt es nicht, wenn anhand eines zusammenfassenden Papierausdrucks oder einer elektronischen Anzeige lediglich das Ergebnis des im Wahlgerät durchgeführten Rechenprozesses zur Kenntnis genommen werden kann.[55]

Der Chaos Computer Club wird vom Verfassungsgericht mit der folgenden Einschätzung zitiert:

„Die Dynamik der Entwicklung von Angriffs- und Manipulationsmöglichkeiten stelle einen der wesentlichen Risikofaktoren computergestützter Wahlverfahren dar. Anders als bei bewährten Verfahren könnten jederzeit weitere, bislang nicht bekannte und in ihren Folgen nicht absehbare Angriffsmethoden, die unerkannt bleiben und eine Wahlfälschung ermöglichen, entwickelt werden. Keine der grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Verwendung von rechnergesteuerten Wahlgeräten sei auf technischem Wege mit ausreichender Zuverlässigkeit zu lösen, da ein Mehr an technischen Sicherheitsmaßnahmen zwangsläufig zu komplexeren Systemen führe, die von noch weniger Menschen überprüft werden könnten.“

Die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Ablauf von Bundestagswahlen sind im Prinzip analog auf alle Wahlen anwendbar, die nach § 15 Abs. 2 des Parteiengesetzes geheim erfolgen müssen. Dasselbe gilt für geheime Abstimmungen auf Antrag, welche das Parteiengesetz ebenfalls vorsieht; diese dürften nur in Mitgliederversammlungen durchgeführt werden. Zu beachten ist auch das Gebot der innerparteilichen Demokratie nach Art. 21 Abs. 1 GG, welches durch das Parteiengesetz konkretisiert wird.

Gebot geheimer Wahlen und Möglichkeit geheimer Abstimmungen

Umstritten ist die Frage, ob es ein gegen Änderungsmöglichkeiten geschütztes, vom Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ableitbares Grundrecht der Bürger gibt, geheim wählen und abstimmen zu dürfen, oder ob die Gebote geheimer Wahlen und der Möglichkeit, geheime Abstimmungen durchführen zu können, außer Kraft gesetzt werden dürfen.

Das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei hält offene Abstimmungen dann für unbedenklich, wenn die Abstimmungsdaten nur parteiintern zugänglich sind, wie dies § 28 Abs. 9 Satz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes fordert.[56] Auch Patrizia Robbe und Alexandra Tsesis bezweifeln, dass die fünf Wahlrechtsgrundsätze des Art. Art. 38 Abs. 1 unverändert auf die Willensbildung innerhalb von Parteien übernommen werden müssen: Es sei unstrittig, dass das Gebot der Unmittelbarkeit nicht auf Parteien angewendet werden müsse – das Recht, Delegiertenversammlungen durchzuführen, sei durch das Parteiengesetz garantiert.[57] Das spricht dafür, dass auch andere Wahlrechtsgrundsätze bei der Anwendung auf die Willensbildung innerhalb von Parteien modifiziert werden dürfen.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hingegen stellt fest: „[A]us dem demokratischen Selbstbestimmungsrecht einer Partei ergibt sich nicht, dass schlechterdings jede Art elektronischer parteiinterner Willensbildung zulässig sein muss. Vielmehr legt Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG sogar nahe, dass ein verfassungslegitimes Interesse einzelner Parteimitglieder, gerade solcher der parteiinternen Minderheit, an der Geheimhaltung von Angaben zu ihren politischen Meinungen bestehen kann.“[58]

Internationales Recht

Die Schweiz musste im Zusammenhang mit dem Gebot der Geheimhaltung von Wahlvorgängen einen Vorbehalt zu Art. 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte anbringen, damit weiterhin in einigen Kantonen Wahlen unter freiem Himmel mit offenem Handaufheben (Landsgemeinde) durchgeführt werden dürfen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Komplex „geheime Wahlen und Abstimmungen“ auch durch internationales Recht geregelt ist.

Einzelnachweise

  1. Liquid Democracy e.V. Liquid Democracy
  2. Frieder Vogelmann: Flüssige Betriebssysteme. Liquid democracy als demokratische Machttechnologie. Aus Politik und Zeitgeschichte, 22. November 2012
  3. LiquidFeedback: Die 5 W-Fragen politischer Beteiligung: Wer soll an was, womit, wie und wozu beteiligt werden?. 2. September 2011
  4. Sebastian Jabbusch: Liquid Democracy in der Piratenpartei. Eine neue Chance für innerparteiliche Demokratie im 21. Jahrhundert? (PDF; 6,5 MB). Magisterarbeit an der Universität Greifswald 2012
  5. Daniel Roleff: Digitale Politik und Partizipation: Möglichkeiten und Grenzen. Abschnitt Digital entert Politik. Aus Politik und Zeitgeschichte. 6. Februar 2012
  6. Manuel Bewarder/Thorsten Jungholt: Piraten und FDP streiten über Mitbestimmung. Die Welt, 15. August 2012, abgerufen am 8. Februar 2013.
  7. Piratenpartei Berlin: Liquid Democracy – was fließt hier eigentlich und wohin?. 16. Dezember 2009
  8. „Mehr Austausch führt zu besseren Ergebnissen“. tagesschau.de, 4. Mai 2012
  9. Claudia Hildenbrandt: Demokratie per Mausklick?. Interview mit Simon Wolfer. Powision – Projektgruppe am Institut für Politikwissenschaft der Universität Leipzig
  10. Landkreis Friesland: LiquidFriesland – Infos zur Plattform
  11. Milan Gerovac / Christoph Bausewein: Adhocracy – Politische Beteiligung 2.0 Löwenmaul 1/2012. S. 11
  12. Peter Mühlbauer: Warum Partei und nicht Religion? Interview mit Jan Huwald. heise-online. 12. September 2007
  13. Sebastian Jabbusch: Die Idee von Liquid Democracy heute (PDF; 432 kB). April 2011
  14. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
  15. Piratenpartei / Stammtisch Friesland: Tagesordnung 14. August 2012 / TOP 4. Liquid Feedback 2.0 / Liquid Friesland
  16. Liquid Democracy e.V.: Direkter Parlamentarismus/Ziele
  17. Liquid Democracy e.V.: Direkter Parlamentarismus
  18. Joachim Scholl: Internetforscher: Piraten sind noch nicht gescheitert. Interview mit Leonard Dobusch. Deutschlandradio, 23. November 2012, abgerufen am 11. Februar 2013
  19. Andreas Nitsche: Mission - LiquidFeedback. Abgerufen am 8. Februar 2013.
  20. Lena Rohrbach: Pressemitteilung: Piratenpartei revolutioniert parteiinternen Diskurs. Abgerufen am 8. Februar 2013.
  21. Axel Kistner: Bürgerbeteiligung mit LiquidFeedback. Abgerufen am 8. Februar 2013.
  22. Bürgerbeteiligung: Landkreis Friesland führt Liquid Feedback ein. Zeit Online, 9. November 2012, abgerufen am 16. November 2012.
  23. http://de.wikipedia.org/wiki/Delegierter
  24. http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/deligieren.shtml
  25. http://de.pons.eu/dict/search/results/?q=delegare&in=&kbd=fr&l=dela
  26. http://de.wikipedia.org/wiki/Delegation_(Organisationskonzept)
  27. http://dejure.org/gesetze/BGB/413.html
  28. Carl Christian von Weizsäcker: Transitive Beziehungen (PDF; 8 kB)
  29. Piratenpartei Bayern: Berücksichtigung des inhärenten Vertrauensschwundes bei transitiven Delegationen in Liquid Feedback durch Dämpfung des Stimmgewichts
  30. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl#Wer_wird_gew.C3.A4hlt.3F
  31. http://de.wikipedia.org/wiki/Freies_Mandat
  32. LiquidFeedback: Überprüfbarkeit demokratischer Prozesse – 2. Teil: offene elektronische Abstimmungen sowie Wahlcomputer Typ 1 und Typ 2. 15. September 2011
  33. Siehe zB das Regelwerk zum Misstrauensantrag im 'Liquid' der österreichischen Piratenpartei: "Die Abstimmung ist offline und geheim durchzuführen und gilt zu diesem Zweck automatisch als unverbindlich und an die nächstfolgende Mitgliederversammlung verwiesen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase erreicht." https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Liquid-Democracy-Ordnung#.C2.A73._Regelwerke
  34. LiquidFeeback e.V.: LiquidFeedback-Entwickler distanzieren sich vom Einsatz ihrer Software in der Piratenpartei. 17. September 2012
  35. Friedrich-Ebert-Stiftung: FES: Das Partizipations-Transparenz-Dilemma. 1. Februar 2012
  36. Stephan Eisel: LiquidFeedback verfehlt Demokratietest – Software-Entwickler distanzieren sich von Piratenpartei. Konrad-Adenauer-Stiftung. 21. September 2012
  37. https://lqfb.piratenpartei.at/static/hourly.php
  38. https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Liquid-Democracy-Ordnung
  39. Kathrin Drehkopf: Wie läuft das "Liquid"-Projekt in Friesland?. NDR Info. 20. Dezember 2012
  40. Astrid Herbold: Die Tücken der E-Demokratie. Tagesspiegel. 23. September 2011
  41. Siegfried Mauch: Modelle, Instrumente und Methoden der formalen Bürgerbeteiligung (PDF; 181 kB). Führungsakademie Baden-Württemberg. S. 14f.
  42. Carl-Friedrich Höck: Die gläserne Online-Demokratie. Vorwärts. 17. November 2011
  43. http://de.wikipedia.org/wiki/Aristoteles#B.C3.BCrger_und_Verfassung_eines_Staates
  44. Laszlo Trankovits: Eine Verteidigung der Demokratie – gegen den maßlosen Bürger - Essay. Aus Politik und Zeitgeschichte. 10. September 2012
  45. Burkhard Schröder: Liquid Feedback - Dunning Kruger gefällt das. Heise online. 22. Mai 2012
  46. http://www.bpb.de/izpb/9207/demokratie-die-beste-herrschaftsform
  47. Bernd Guggenheimer: "Verflüssigung" der Politik – was dann? – Essay. Aus Politik und Zeitgeschichte, 10. September 2012
  48. Stephan Eisel: Wie Plebiszite im Internet scheitern. 14. Juni 2012, abgerufen am 11. Februar 2013
  49. Leonhard Dobusch / Yussi Pick: Alles fließt. Liquid Democracy in Theorie und Praxis (PDF; 205 kB). 2012. S. 10f.
  50. Markus Schlegel: Einmal runderneuern, bitte. Vorwärts. 26. Oktober 2010
  51. Junge Union Neu-Isenburg: A85 – Politische Beteiligung 2.0 - Implementation von Adhocracy in die Junge Union Hessen (PDF; 130 kB). 2012
  52. BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot – Leitsatz Nr. 2
  53. Djure Meinen: LiquidFriesland auf dem Politcamp 2012. 50hz.de. 24. September 2012
  54. BVerfGE 123, 39 – Wahlcomputer
  55. Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes: Pressemitteilung Nr. 19/2009 vom 3. März 2009
  56. Schiedsgericht der Piratenpartei Deutschland: Klage gegen Betrieb der Softwareplattform Liquid Feedback (PDF; 257 kB). Urteil vom 13. November 2012. S. 7
  57. Patrizia Robbe/Alexandra Tsesis: Online-Parteitage. Deutscher Bundestag / Wissenschaftliche Dienste, 29. November 2011, S. 10, abgerufen am 9. Februar 2013
  58. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Antwortschreiben an die Piratenpartei Deutschland Berlin (PDF; 82 kB). 2. Oktober 2012. S. 2