Ein Proklamator ist eine Person, die Bekanntmachungen laut ausruft. Das Wort ist aus dem lateinischen Wort pro-clamare, was so viel bedeutet wie ‚lautes Ausrufen, schreien‘, abgeleitet.[1]

Als Proklamator bezeichnet man auch die Personen, die bei einer öffentlichen Auktion die Gebote der Teilnehmer laut ausrufen. In Krünitz’ Enzyklopädie (19. Jahrhundert) heißt es dazu, „Proclamator … heißt diejenige Person, welche bey den öffentlichen Auctionen oder Subhastationen das von einem oder dem andern geschehene Gebot laut ausrufet.“[2]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Duden 7. 1963, ISBN 3-411-00907-1, S. 532.
  2. Proclamator. In: kruenitz1.uni-trier.de. 12. Juni 2007, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Juni 2007; abgerufen am 10. März 2024.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kruenitz1.uni-trier.de